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Neuer Coop-GAV: Wichtige Verbesserungen für die Mitarbeitenden!

Höhere Mindest- und Referenzlöhne, kürzere Arbeitstage, mehr Unterstützung für die Kinderbetreuung und ein längerer Urlaub für den anderen Elternteil sind einige der Verbesserungen auf die sich die Sozialpartner Unia, Syna/OCST, der Kaufmännische Verband sowie der Verein Angestellter Coop gemeinsam mit Coop haben einigen können. Der neue GAV tritt am 1.1.2026 in Kraft. Bei den diesjährigen Lohnverhandlungen hingegen konnte keine Einigung erzielt werden.

Der neuer GAV ist das Resultat von erfolgreichen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern Unia, Syna/OCST, Kaufmännischer Verband Schweiz (Kfmv) sowie dem Verein der Angestellten Coop (VdAC) mit Coop. Die Sozialpartner begrüssen, dass sowohl bei den materiellen Verbesserungen als auch bei der Arbeitszeit, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und beim Gesundheitsschutz wichtige Fortschritte erzielt werden konnten. Die wesentlichen Verbesserungen sind die Folgenden:

  • Der Mindestlohn wird auf 4 300 Franken sowie der Referenzlohn nach zweijähriger Grundbildung auf 4 400 Franken angehoben.
  • Der Referenzlohn nach dreijähriger resp. vierjähriger Grundbildung auf wird auf 4 500 Franken resp. 4 700 Franken erhöht.
  • Der Urlaub des anderen Elternteils sowie der Adoptionsurlaub werden auf 20 Tage verlängert.
  • Neu sind Mitarbeitende mit einem Monatslohn von bis zu 5 300 Franken berechtigt, Beträge von Coop Child Care zur Kinderbetreuung zu beantragen.
  • Der Rahmen der täglichen Arbeitszeit wird auf maximal 12 Stunden reduziert (inkl. Pausen und Mehrarbeit).
  • Lernende erhalten zwei Wochen Jugendurlaub bei neu vollständiger Lohnfortzahlung.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag zwischen Coop und den Sozialpartnern erzielte Verbesserungen beim Mindestlohn, bei den Arbeitszeiten und tragen u.a. zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei.

Besonders erfreulich ist, dass der neue GAV gezielt auf die Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit familiären Verpflichtungen eingeht. Die verlängerten Urlaubsregelungen für den anderen Elternteil und bei Adoptionen, die Unterstützung bei der Kinderbetreuung sowie die Ergänzung des Betreuungsurlaubs für schwer beeinträchtigte Kinder sind konkrete Schritte hin zu mehr Gerechtigkeit und Fürsorge im Arbeitsalltag.

Cornelia Bickert, Branchenleiterin bei Syna, betont: «Syna freut sich, dass der neue GAV die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt – zum Beispiel durch längere Elternzeit und zusätzlichen Urlaub bei Adoptionen.»
Mit diesen Fortschritten wird ein wichtiger Beitrag zur sozialen Entwicklung und zur Anerkennung familiärer Verantwortung geleistet.

Keine Einigung in der Lohnrunde

Bei der diesjährigen Lohnrunde hingegen konnten sich die Sozialpartner mit Coop nicht einigen. Die Sozialpartner forderten generelle Lohnerhöhungen, von denen alle Mitarbeitenden profitieren – Coop lehnte dies jedoch ab und sprach sich stattdessen für individuelle Anpassungen aus.

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