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Sommersession 2026: Mehrere wichtige Geschäfte für die Gleichstellung

Viel zu diskutieren gibt es zum 30. Jahrestag des Gleichstellungsgesetzes (GlG) an der der Sommersession der Eidgenössischen Räte 2026. Gleich mehrere parlamentarische Vorlagen betreffen die Rechte der Frauen, die Lohngleichheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Anerkennung von Care-Arbeit. 

Der Ständerat wird die parlamentarische Initiative von Maya Graf «Aufhebung der Sunset-Klausel im Gleichstellungsgesetz» behandeln. Sie zielt darauf ab, die im Gleichstellungsgesetz vorgesehene Befristung für die Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse aufzuheben. Nach geltendem Recht läuft die Verpflichtung für grosse Unternehmen, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, im Jahr 2032 automatisch aus. Erste Auswertungen zeigen jedoch, dass viele Unternehmen ihre Verpflichtungen noch immer nur teilweise erfüllen. Syna ist deshalb der Ansicht, dass es zu früh ist, dieses Instrument abzuschaffen, und unterstützt dessen Weiterführung. In dieselbe Richtung geht eine Motion, die verlangt, bestimmte Entschädigungen – beispielsweise bestimmte Zulagen oder variable Lohnbestandteile – von der Lohngleichheitsanalyse auszunehmen. Syna lehnt dieses Ansinnen ab. Eine solche Ausnahme könnte indirekte Diskriminierungen verschleiern, die hauptsächlich Frauen betreffen. Zudem würde sie die Wirksamkeit der Kontrollen zur Lohngleichheit schwächen.

Anerkennung der Arbeit betreuender Angehöriger (Care-Arbeit)

Mehrere weitere parlamentarische Vorstösse befassen sich mit der Betreuung und Pflege durch Angehörige. Diese Diskussionen betreffen insbesondere Frauen, die nach wie vor den grössten Teil der unbezahlten Care-Arbeit leisten. Die Vorschläge zielen darauf ab, die von betreuenden Angehörigen geleistete Care-Arbeit besser anzuerkennen. Dort, wo Betreuungs- und Pflegeleistungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden, sollen zudem angemessene Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Insgesamt tragen diese Vorstösse zu einer stärkeren Anerkennung dieser für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbaren Tätigkeiten bei.

Homeoffice und Vereinbarkeit

Syna bekämpft eine weitere Motion. Diese will das Homeoffice in der Bundesverwaltung einschränken. Aus Sicht der Gewerkschaft sind flexible Arbeitsformen jedoch ein zentraler Bestandteil der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Sie ermöglichen insbesondere kürzere Pendelzeiten und erhöhen die Attraktivität von Arbeitsplätzen.


Dreissig Jahre nach dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes zeigen die parlamentarischen Debatten, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern weiterhin eine Daueraufgabe bleibt. Lohngleichheit, Schutz vor Diskriminierung, Anerkennung der Care-Arbeit, Unterstützung von Familien sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gehören nach wie vor zu den zentralen Herausforderungen. Zwar wurden wichtige Fortschritte erzielt, doch bestehen weiterhin zahlreiche Hindernisse. Für Syna ist es deshalb entscheidend, die Anstrengungen fortzusetzen, um die Gleichstellung in der Arbeitswelt konkret voranzubringen.

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