Vor fast einem Jahr haben wir die Petition für einen 13. Monatslohn lanciert. Die Rückmeldungen waren überwältigend und die Botschaft kam beim Arbeitgeberverband an: Die Coiffeusen und Coiffeure können mit dem aktuell niedrigen Lohn nicht überleben.
Nach herben Enttäuschungen mit teuren nutzlosen Lehrgängen meldete sich Salvatore Berna für einen Sprachkurs von Syna an. Der 30-jährige Elektromonteur aus Zürich über das erfolgreiche Lernen in Kleingruppen, strukturierten Unterricht und hilfreiche Apps.
Unsere Petition für einen 13. Monatslohn im Coiffeurgewerbe hat über 8000 Unterschriften erreicht. Ein unglaublicher Erfolg für eine Branche, in der gesamtschweizerisch etwa 10'000 Personen tätig sind. Doch wie geht es jetzt weiter? Und was bedeutet das genau für die Coiffeusen und Coiffeure? Migmar Dhakyel, Co-Branchenleiterin Coiffeurgewerbe, gibt in unserem neuen Podcast Auskunft.
Die Gewerkschaft Syna hat heute über 8000 Unterschriften an den Arbeitgeberverband CoiffureSuisse übergeben. Die Petition fordert einen 13. Monatslohn für die gesamte Branche. Gemeinsam mit Coiffeusen und Coiffeuren haben sie sich heute vor dem Sitz des Arbeitgeberverbandes versammelt und die Unterschriften an den Präsidenten abgeben. Der nationale GAV läuft Ende Jahr aus und die Verhandlungen für einen neuen GAV sind im Gang.
Die Coiffeusen und Coiffeure sieht man nicht auf der Strasse. Sie demonstrieren und streiken nicht. Deswegen aber anzunehmen, sie seien mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden, ist komplett falsch.
Das Coiffeurgewerbe ist praktisch die einzige Branche ohne 13. Monatslohn. Die Angestellten arbeiten unter viel Stress und Leistungsdruck. Für einen extrem tiefen Lohn, der zum Leben nicht reicht. Das muss sich endlich ändern!
Zum Jahresende erwarten viele Arbeitnehmende wieder eine Gratifikationszahlung (Bonus) respektive einen 13. Monatslohn. In der Praxis führt dies oft zu Missverständnissen.
Bald wird wieder der 13. Monatslohn oder eine Gratifikation ausbezahlt. Wer davon profitiert, hat Grund zur Freude. Warum gibt es diese Sondervergütung, wann besteht ein Anrecht darauf und wann nicht?