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Schöne Bescherung!

Recht /

Bald wird wieder der 13. Monatslohn oder eine Gratifikation ausbezahlt. Wer davon profitiert, hat Grund zur Freude. Warum gibt es diese Sondervergütung, wann besteht ein Anrecht darauf und wann nicht?

Vom 13. Monatslohn sprechen wir, wenn der Jahreslohn in 13 Teilzahlungen aufgeteilt wird. In der Regel erhält man im November oder Dezember eine doppelte Lohnzahlung.

Diese Aufteilung bzw. die Zahlung eines 13. Monatslohns ist vom Gesetz her nicht geschuldet. In Branchen mit einem von der Gewerkschaften ausgehandelten GAV ist die Zahlung eines 13. Monatslohnes aber üblich und im Vertrag geregelt.

Arbeitet man nicht schon das ganze Jahr für diesen Arbeitgeber, ist der 13. Monatslohn in der Regel anteilsmässig geschuldet. Manchmal ist die Zahlung in der Probezeit ausgeschlossen, und es sind auch Regelungen mit Fixbeträgen oder Abstufungen nach Anstellungsdauer möglich.
Wichtig ist, dass der 13. Monatslohn nicht an Bedingungen geknüpft sein darf – wie etwa ein Bonus.

Gratifikation ist freiwillig 

Die Gratifikation hingegen ist ein Geschenk seitens des Arbeitgebers, eine freiwillige Zahlung. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er diese an seine Angestellten ausrichten kann und will.
Sowohl die Gratifikation wie der 13. Monatslohn sind Sondervergütungen. Achtung: Letztere ist jedoch ein Lohnbestandteil, für den in jedem Fall auch Sozialbeiträge geleistet werden müssen.

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