Höhere Mindest- und Referenzlöhne, kürzere Arbeitstage, mehr Unterstützung für die Kinderbetreuung und ein längerer Urlaub für den anderen Elternteil sind einige der Verbesserungen auf die sich die Sozialpartner Unia, Syna/OCST, der Kaufmännische Verband sowie der Verein Angestellter Coop gemeinsam mit Coop haben einigen können. Der neue GAV tritt am 1.1.2026 in Kraft. Bei den diesjährigen Lohnverhandlungen hingegen konnte keine Einigung erzielt werden.
Der Ständerat hat heute einer Harmonisierung der Leistungen im Bereich der Erwerbsersatzordnung zugestimmt. Diese beinhaltet mehrere Neuerungen: die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei einem längerem Spitalaufenthalt der Mutter, die Auszahlung der Entschädigung an den zweiten Elternteil im Falle des Todes des Kindes sowie die Lockerung der Kriterien für den Bezug eines Betreuungsurlaubs von bis zu vierzehn Wochen für Eltern eines schwerkranken Kindes. Ausserdem erlaubt die Regelung den Kantonen, einen grosszügigeren Geburtsurlaub für den zweiten Elternteil einzuführen. Travail.Suisse zeigt sich mit diesem Entscheid sehr zufrieden.
Syna freut sich über die Unterzeichnung des neuen GAV für die Uhren- und Mikrotechnikindustrie für die Vertragsperiode vom 1. Juli 2024 bis 2029.
Der von Syna initiierte und verteidigte Vaterschaftsurlaub existiert nunmehr schon seit drei Jahren und hat sich seither bestens bewährt. Dies wird von der Bundesstatistik klar bestätigt: 70 Prozent der frischgebackenen Väter machen vom Vaterschaftsurlaub Gebrauch. Unsere Initiative war somit dringend nötig. Jetzt gilt es, unseren Kampf für einen echten Elternurlaub fortzusetzen.
Wir dürfen uns über einen kleinen Fortschritt im Gesetz freuen: Ab diesem Jahr hat im Todesfall des einen Elternteils der überlebende Elternteil nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Verlängerung des Mutterschafts- bzw. des Vaterschaftsurlaubs. Dies wird möglich, dank der Übertragung des Urlaubs des verstorbenen Elternteils auf den überlebenden Elternteil.
Unsere Petition, mit über 8000 Unterschriften, für bessere Arbeitsbedingungen im Coiffeurgewerbe hat sich gelohnt. Die Erneuerung des nationalen Gesamtarbeitsvertrags für vier Jahre, von 2024 bis 2027, bringt erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Coiffeusen und Coiffeuren mit sich.
Wie wichtig der Vaterschaftsurlaub ist, den es unter anderem dank Syna gibt, hat Nico Fröhli gerade selber erfahren. Für den Zentralsekretär ist klar: Weitere Verbesserungen im Arbeitsgesetz sind notwendig. Die Gewerkschaft muss am Ball bleiben, etwa beim Elternurlaub.
Wenn ein Elternteil bei der Geburt eines Kindes stirbt, soll der überlebende Elternteil einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen erhalten. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, ist erfreut über den Entscheid des Bundesrats, der sich heute für einen entsprechenden Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgesprochen hat.
