Syna freut sich über die Unterzeichnung des neuen GAV für die Uhren- und Mikrotechnikindustrie für die Vertragsperiode vom 1. Juli 2024 bis 2029.
Der von Syna initiierte und verteidigte Vaterschaftsurlaub existiert nunmehr schon seit drei Jahren und hat sich seither bestens bewährt. Dies wird von der Bundesstatistik klar bestätigt: 70 Prozent der frischgebackenen Väter machen vom Vaterschaftsurlaub Gebrauch. Unsere Initiative war somit dringend nötig. Jetzt gilt es, unseren Kampf für einen echten Elternurlaub fortzusetzen.
Wir dürfen uns über einen kleinen Fortschritt im Gesetz freuen: Ab diesem Jahr hat im Todesfall des einen Elternteils der überlebende Elternteil nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Verlängerung des Mutterschafts- bzw. des Vaterschaftsurlaubs. Dies wird möglich, dank der Übertragung des Urlaubs des verstorbenen Elternteils auf den überlebenden Elternteil.
Unsere Petition, mit über 8000 Unterschriften, für bessere Arbeitsbedingungen im Coiffeurgewerbe hat sich gelohnt. Die Erneuerung des nationalen Gesamtarbeitsvertrags für vier Jahre, von 2024 bis 2027, bringt erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Coiffeusen und Coiffeuren mit sich.
Wie wichtig der Vaterschaftsurlaub ist, den es unter anderem dank Syna gibt, hat Nico Fröhli gerade selber erfahren. Für den Zentralsekretär ist klar: Weitere Verbesserungen im Arbeitsgesetz sind notwendig. Die Gewerkschaft muss am Ball bleiben, etwa beim Elternurlaub.
Wenn ein Elternteil bei der Geburt eines Kindes stirbt, soll der überlebende Elternteil einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen erhalten. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, ist erfreut über den Entscheid des Bundesrats, der sich heute für einen entsprechenden Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgesprochen hat.
Syna kämpfte mehr als zehn Jahre für den Vaterschaftsurlaub. Nach Annahme der Initiative am 27. September 2020 ist der bezahlte Vaterschaftsurlaub nun seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
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