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Vaterschaftsurlaub: wo stehen wir?

Der von Syna initiierte und verteidigte Vaterschaftsurlaub existiert nunmehr schon seit drei Jahren und hat sich seither bestens bewährt. Dies wird von der Bundesstatistik klar bestätigt: 70 Prozent der frischgebackenen Väter machen vom Vaterschaftsurlaub Gebrauch. Unsere Initiative war somit dringend nötig. Jetzt gilt es, unseren Kampf für einen echten Elternurlaub fortzusetzen.

Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) nehmen 36 Prozent der Väter ihren Vaterschaftsurlaub gestückelt in Anspruch. Dies zeigt, dass er während der ersten sechs Lebensmonate des Kindes für die Organisation der Familie sehr hilfreich ist. Denn bei den frischgebackenen Müttern und Vätern herrscht zu Beginn nicht nur Freude, sondern auch eine gewisse psychologische Belastung, die die Verantwortung für das Neugeborene mit sich bringt.

Die Statistiken bestätigen somit den Erfolg der von den Gewerkschaften initiierten Initiative. Kleine ironische Nebenbemerkung: Die Kantone, die sich bei der Abstimmung am stärksten gegen den Vaterschaftsurlaub ausgesprochen hatten, sind dieselben Kantone, in denen der Vaterschaftsurlaub bei den frischgebackenen Vätern am besten ankommt. Es war somit an der Zeit, dass sich etwas bewegt, auch – und vor allem – in den konservativen Kantonen!

Die Schlussfolgerungen des Bundes bringen nichtsdestotrotz ein neues Element mit sich, das zum Zeitpunkt, als die Initiative lanciert wurde, nicht berücksichtigt wurde: Der Vaterschaftsurlaub schützt die Kinder. Die Zahl der Väter, die ihr Kind nach der Geburt anerkennen, ist um 10 Prozent gestiegen. Um in den Genuss des Vaterschaftsurlaubs zu kommen, müssen die Väter das Kind nämlich innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt anerkennen, ansonsten verfällt der Anspruch. Diese Bestimmung sichert dem Kind sein Recht auf zwei Elternteile zu und deren gemeinsame Verantwortung Letzterem gegenüber. Die Familie wird dadurch gestärkt.

Leider konnten bei den Gesamtarbeitsvertrags-Verhandlungen für den Vaterschaftsurlaub kaum Verbesserungen gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen erreicht werden. Wie beim Mutterschaftsurlaub muss in allen Branchen noch mit Nachdruck darauf bestanden werden, dass die Arbeitnehmenden während des Vaterschafts- bzw. des Mutterschaftsurlaubs in den Genuss einer 100 prozentigen Lohnfortzahlung kommen und die vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebene Mindestdauer verlängert wird. Syna gibt nicht auf. Der Kampf geht weiter!

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