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Ein Drittel der Väter ohne Vaterschaftsurlaub

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat erste Auswertungen zum Bezug des Vaterschaftsurlaubs veröffentlicht. Im Jahr 2021 haben demnach 31% der neuen Väter keinen Vaterschaftsurlaub bezogen. Auch in anderen Bereichen besteht weiterhin Regelungsbedarf, etwa beim Kündigungsschutz für Väter oder den GAV-Regelungen zum Vaterschaftsurlaub.

Erstmals hat das Bundesamt für Sozialversicherungen gestern eine erste Auswertung über den effektiven Bezug des zehntägigen Vaterschaftsurlaubs veröffentlicht. Dieser ist dank des Engagements von Travail.Suisse und seiner Verbände – darunter Syna – seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Seit dessen Einführung haben 31% der Väter den ihnen zustehenden Vaterschaftsurlaub nicht bezogen. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungs- und Vereinbarkeitspolitik, hält fest: «Es ist erfreulich, dass 70% der jungen Väter den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beziehen. Nun müssen wir dafür sorgen, dass auch die restlichen 30% zu ihrem Recht kommen und nicht aus Angst vor einer Kündigung oder wegen Nichtwissens darauf verzichten.»

Im September 2021 zeigten die Ergebnisse des «Barometer Gute Arbeit», dass die Mehrheit der jüngeren Arbeitnehmenden (bis 45 Jahre) mit der Dauer des Vaterschaftsurlaubs nicht zufrieden ist und dass mehr als die Hälfte von ihren Arbeitgebenden nicht über den neuen Vaterschaftsurlaub informiert wurde. Seit dem Inkrafttreten des neuen Vaterschaftsurlaubs setzen sich die Verbände von Travail.Suisse in den paritätischen Kommissionen dafür ein, dass der gesetzliche Vaterschaftsurlaub zu den bereits vorher bestehenden Bestimmungen in den Gesamtarbeitsverträgen addiert wird. Dies wurde durch ein Rechtsgutachten bestätigt.

Travail.Suisse fordert ausserdem mittels bereits lancierter politischer Vorstösse einen Kündigungsschutz für junge Väter, einen Anspruch auf die 10 Tage Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des Kindes, sowie eine Addition der zehn Tage Vaterschaftsurlaub zum bisher für eine Geburt gewährten freien Tag. 

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