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Schreinergewerbe
Syna – deine Gewerkschaft

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Syna – deine Gewerkschaft

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Weil die Arbeitgeberseite sich nicht an die Abmachung hielt, stehen 15'000 Schreiner/-innen jetzt ohne GAV da. Syna setzt alles daran, diesen vertragslosen Zustand so schnell wie möglich zu beenden.

Wie es dazu kam

Nach langen Verhandlungen hatten sich die Sozialpartner im Sommer 2020 auf einen neuen GAV und ein Vorruhestandsmodell geeinigt. Weil die Arbeitgeberseite im letzten Moment aber einen Rückzieher machte, herrscht seit dem 1. Januar 2021 ein vertragsloser Zustand.

Nach 3 Jahren führten die Verhandlungen im Frühjahr 2020 endlich zu einem Resultat, dem sowohl Arbeitgebende als auch Gewerkschaften zustimmten. Die Gewerkschaften Syna und Unia erklärten sich bereit, beim GAV Kompromisse einzugehen. Konkret: Widerwillig akzeptierten sie eine Arbeitszeiterhöhung und -flexibilisierung. Allerdings nur unter der Bedingung, dass die Arbeitgebenden im Gegenzug das Vorruhestandsmodell (VRM) gutheissen.

Wortbruch der Arbeitgebenden

Die Sozialpartner einigten sich darauf, dass es die beiden Verträge nur im Paket geben sollte: entweder beide oder keinen. Die Gewerkschaften stimmten beiden Verträgen einstimmig zu. Die Arbeitgeberseite jedoch brach ihr Wort und entschied sich im letzten Moment gegen das VRM und bewirkte somit den aktuellen vertragslosen Zustand.

Vertragsloser Zustand – was bedeutet das?

Der GAV regelte bis 2020 Mindestlöhne, Arbeitszeit und Lohnerhöhungen für Schreinerinnen und Schreiner. Mit dem vertragslosen Zustand fallen diese Sicherheiten weg und es droht Lohndumping.
Zudem verlieren nun viele die im GAV zugesicherte finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungen.

Warum braucht es ein Vorruhestandsmodell (VRM)?

Körperliche Arbeit hinterlässt Spuren: Viele ältere Arbeitnehmende in physisch anstrengenden Berufen leiden unter gesundheitlichen Problemen.
Deshalb kämpft Syna seit 20 Jahren für Vorruhestandsmodelle (VRM): Damit Arbeitnehmende ihre berufliche Laufbahn gesund und in Würde beenden können.
Doch genau das wollen die Schreinermeister ihren Mitarbeitenden nun vorenthalten!


Aktuelles aus der Branche
17 Mai 2023
Rund 25'000 Arbeitnehmende sind dem GAV des Westschweizer Ausbaugewerbes unterstellt. Syna vertritt sie und verteidigt ihre Arbeitsbedingungen, die 2023 neu verhandelt werden. Verbesserungen sind dringend nötig, ebenso wie eine Erhöhung der Löhne, di...
19 Dezember 2022
Nach beinahe drei Jahren Pandemie drohten mit der unsicheren wirtschaftlichen Situation und der Energiekrise die Lohnverhandlungen auch dieses Jahr harzig zu werden. Die meisten Resultate lagen unter den Erwartungen. Schlusslicht ist einmal mehr das ...
16 Dezember 2022

Die grossen Verbände der «Hölzigen» sind betreffend Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleich sehr unterschiedlich unterwegs.

Kontakt

Johann Tscherrig

Branchenleiter

johann.tscherrig@syna.ch

Das fordern wir für dich

  • Arbeitgebende müssen Zugeständnisse für ein VRM zusichern

  • Sofortige Verhandlungen für einen neuen GAV und ein alternatives VRM

  • Rasche Verhandlungen für eine Übergangslösung und einen Lösungsweg aus dem vertragslosen Zustand

Vorruhestandsmodell (VRM)

Die Idee

Arbeitnehmende in körperlich belastenden Berufen können vor dem regulären Pensionsalter in Rente gehen oder ihr Arbeitspensum ab einem bestimmten Alter reduzieren. Die vorzeitige Rente wird solidarisch von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden der Branche gemeinsam durch Lohnabzüge finanziert.

Ein Erfolgsmodell

Vorreiter der Vorruhestandsmodelle ist der frühzeitige Altersrücktritt (FAR) im Bauhauptgewerbe: 2003 ins Leben gerufen, hat er seitdem Tausenden von Bauarbeitern einen flexiblen Altersrücktritt ab dem 60. Lebensjahr ermöglicht. Vom Erfolg überzeugt folgten weitere Branchen.

Mehr zum VRM in anderen Branchen

Vorbild Maler-/Gipsergewerbe

Im Schreinergewerbe planten die Verhandlungspartner (Vertretende von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden!) ein VRM nach dem Vorbild der Maler-/Gipserbranche: Anrecht auf 2 Jahre volle Rente, ab dem 60. Altersjahr flexibel beziehbar in Absprache mit dem Arbeitgebenden.
Mögliche Varianten:

  • Wochenarbeitszeit reduzieren
  • mehrere Wochen / Monate im Jahr aussetzen
  • vollständige Pensionierung ab 63

Mehr zum VRM Maler/Gipser


Kontakt

Johann Tscherrig

Branchenleiter

johann.tscherrig@syna.ch

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