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Schreinergewerbe
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Schreinergewerbe
Weil die Arbeitgeberseite sich nicht an die Abmachung hielt, stehen 15'000 Schreiner/-innen jetzt ohne GAV da. Syna setzt alles daran, diesen vertragslosen Zustand so schnell wie möglich zu beenden.
Nach langen Verhandlungen hatten sich die Sozialpartner im Sommer 2020 auf einen neuen GAV und ein Vorruhestandsmodell geeinigt. Weil die Arbeitgeberseite im letzten Moment aber einen Rückzieher machte, herrscht seit dem 1. Januar 2021 ein vertragsloser Zustand.
Nach 3 Jahren führten die Verhandlungen im Frühjahr 2020 endlich zu einem Resultat, dem sowohl Arbeitgebende als auch Gewerkschaften zustimmten. Die Gewerkschaften Syna und Unia erklärten sich bereit, beim GAV Kompromisse einzugehen. Konkret: Widerwillig akzeptierten sie eine Arbeitszeiterhöhung und -flexibilisierung. Allerdings nur unter der Bedingung, dass die Arbeitgebenden im Gegenzug das Vorruhestandsmodell (VRM) gutheissen.
Wortbruch der Arbeitgebenden
Die Sozialpartner einigten sich darauf, dass es die beiden Verträge nur im Paket geben sollte: entweder beide oder keinen. Die Gewerkschaften stimmten beiden Verträgen einstimmig zu. Die Arbeitgeberseite jedoch brach ihr Wort und entschied sich im letzten Moment gegen das VRM und bewirkte somit den aktuellen vertragslosen Zustand.
Der GAV regelte bis 2020 Mindestlöhne, Arbeitszeit und Lohnerhöhungen für Schreinerinnen und Schreiner. Mit dem vertragslosen Zustand fallen diese Sicherheiten weg und es droht Lohndumping.
Zudem verlieren nun viele die im GAV zugesicherte finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungen.
Körperliche Arbeit hinterlässt Spuren: Viele ältere Arbeitnehmende in physisch anstrengenden Berufen leiden unter gesundheitlichen Problemen.
Deshalb kämpft Syna seit 20 Jahren für Vorruhestandsmodelle (VRM): Damit Arbeitnehmende ihre berufliche Laufbahn gesund und in Würde beenden können.
Doch genau das wollen die Schreinermeister ihren Mitarbeitenden nun vorenthalten!
Aktuelles aus der Branche
Die grossen Verbände der «Hölzigen» sind betreffend Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleich sehr unterschiedlich unterwegs.
Das fordern wir für dich
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Arbeitgebende müssen Zugeständnisse für ein VRM zusichern
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Sofortige Verhandlungen für einen neuen GAV und ein alternatives VRM
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Rasche Verhandlungen für eine Übergangslösung und einen Lösungsweg aus dem vertragslosen Zustand
Vorruhestandsmodell (VRM)
Die Idee
Arbeitnehmende in körperlich belastenden Berufen können vor dem regulären Pensionsalter in Rente gehen oder ihr Arbeitspensum ab einem bestimmten Alter reduzieren. Die vorzeitige Rente wird solidarisch von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden der Branche gemeinsam durch Lohnabzüge finanziert.
Ein Erfolgsmodell
Vorreiter der Vorruhestandsmodelle ist der frühzeitige Altersrücktritt (FAR) im Bauhauptgewerbe: 2003 ins Leben gerufen, hat er seitdem Tausenden von Bauarbeitern einen flexiblen Altersrücktritt ab dem 60. Lebensjahr ermöglicht. Vom Erfolg überzeugt folgten weitere Branchen.
Mehr zum VRM in anderen Branchen
Vorbild Maler-/Gipsergewerbe
Im Schreinergewerbe planten die Verhandlungspartner (Vertretende von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden!) ein VRM nach dem Vorbild der Maler-/Gipserbranche: Anrecht auf 2 Jahre volle Rente, ab dem 60. Altersjahr flexibel beziehbar in Absprache mit dem Arbeitgebenden.
Mögliche Varianten:
- Wochenarbeitszeit reduzieren
- mehrere Wochen / Monate im Jahr aussetzen
- vollständige Pensionierung ab 63
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