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Bekämpfung der Klimaerwärmung am Arbeitsplatz

Die Klimaerwärmung macht sich am Arbeitsplatz immer stärker bemerkbar, und sei es nur durch die immer häufigeren Wärmespitzen und die längere Dauer von Hitzewellen. In jüngster Zeit sind Arbeitnehmende infolge von Hitzschlägen gestorben. Solche Tragödien werden sich wiederholen, wenn die Gesetzgebung nicht angepasst wird und bestehende Präventionsmassnahmen nicht verstärkt werden.

Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden hat Travail.Suisse einen Leitfaden zum Thema Klimaerwärmung am Arbeitsplatz veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält grundlegende Informationen über den Zusammenhang zwischen Hitze und Arbeit und gibt Ratschläge zu Massnahmen, die bei Hitze zu ergreifen sind. Zu diesen Massnahmen gehören beispielsweise die Anpassung der Arbeitszeiten, mehr Pausen, Vermeidung von Alleinarbeit (Überwachung bei Hitzeschlaggefahr) sowie die hitzespezifische Schulung des Personals.

Das Interesse, die Auswirkungen der Hitze zu reduzieren, liegt sowohl auf Seiten der Arbeitgebenden als auch auf Seiten der Arbeitnehmenden. Für Erstere geht es um Verantwortung und Produktivität, für Letztere um ihre Gesundheit und Sicherheit. 

Romandie mit Vorreiterrolle

Das Bewusstsein für die Notwendigkeit, Präventionsmassnahmen zu verstärken und gute Praktiken zu entwickeln, wächst auf allen Seiten. Im Kanton Genf verstärkt eine neue Richtlinie des «Office cantonal et de l'inspection du travail du canton de Genève » (OCIRT) vom 5. Juni 2023 die vom Seco vorgesehenen Massnahmen. Die wichtigsten Änderungen sind: Unternehmen müssen vor dem Sommer einen Aktionsplan ausarbeiten, die Akklimatisierungsphase an die starke Hitze (die ersten sieben Tage) besser berücksichtigen, den Schutz für schwere und sehr schwere Arbeiten verstärken und die Erholungspausen verlängern und regelmässiger ansetzen.

Im Kanton Waadt ist die Einrichtung des Fonds für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden (Fonds intempérie/canicules) zu erwähnen. Dieser ermöglicht es, die Arbeit auf Baustellen zwischen 13.00 und 17.00 Uhr einzustellen, ohne die Karenztage der Arbeitslosenversicherung in Kauf nehmen zu müssen. Am 22. August wurde dieser Fonds zum ersten Mal eingesetzt. Nach Ansicht der Gewerkschaften sollte diese Regelung noch verbessert und Temporärarbeitende inkludiert werden, damit diese nicht mit Karenztagen und Lohneinbussen bestraft werden. Travail.Suisse fordert, dass sowohl die Massnahmen, welche im den beiden Kantonen bereits in Kraft sind, in der ganzen Schweiz angewendet werden. 

Empfehlungen von Travail.Suisse

Travail.Suisse hat zahlreiche Massnahmen ausgearbeitet, wie das Arbeitsumfeld hinsichtlich der Klimaerwärmung umgestaltet werden sollte. Diese Empfehlungen nehmen einen wichtigen Teil des Leitfadens ein. Insbesondere sollten im Gesetz und/oder in Gesamtarbeitsverträgen (GAV), je nach Branche, Art der ausgeführten Arbeit und Personalkategorie, einschliesslich Risikogruppen, Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz festgelegt werden.

Die Sozialpartner werden aufgefordert, die Themen der globalen Erwärmung im Sinne der Prävention und Anpassung in die Gesamtarbeitsverträge aufzunehmen. Besonders wichtig ist es, das Personal zu diesem Thema zu schulen, insbesondere Temporär und Aushilfskräfte sowie Migrantinnen und Migranten, die die lokale Sprache nicht gut beherrschen. In verschiedene Sprachen übersetzte Faltblätter und digitale Anwendungen sollten zu Präventionszwecken dem Personal zur Verfügung stehen.

Wenn ein Arbeitgeber die Empfehlungen der Suva und des Seco missachtet sowie die Gesundheit und Sicherheit seines Personals gefährdet, sollten die Mitarbeitenden das Recht haben, die Arbeit zu unterbrechen. 

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