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Bravo fenaco!

 Neu sind im GAV der Agrargenossenschaft die Mindestlöhne für gelerntes Personal festgehalten.

Bereits seit mehreren Jahren führt Syna Gespräche mit fenaco über die Definition aller Mindestlöhne im Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Bislang hielt der GAV der Agrargenossenschaft lediglich die Mindestlöhne für ungelerntes Personal fest.
Nun hat sich fenaco entschlossen, auch die Mindestlöhne für gelerntes Personal in den GAV aufzunehmen. Syna freut sich über diesen Schritt, denn er ist nicht zuletzt auch ein Vertrauensvotum für gelebte Sozialpartnerschaft.


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Claudia Stöckli, Zentralsekretärin Dienstleistung

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