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Flankierende Massnahmen schützen Löhne und Arbeitsbedingungen

Der heute vom SECO präsentierte Bericht zu den flankierenden Massnahmen FlaM zeigt, dass die Kontrolle der Löhne und Arbeitsbedingungen selbst während der Covid-19-Pandemie funktioniert hat. Syna und Travail.Suisse sind überzeugt, dass der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen wichtig bleibt und zeigen sich zufrieden, dass er nicht für ein Rahmenabkommen mit der EU geopfert wurde. 

Der FlaM-Bericht des SECO schafft jährlich einen detaillierten Überblick über die Kontrollaktivitäten und deren Ergebnisse auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Die Covid-19-Pandemie ist auch an den Arbeitsmarktkontrollen nicht spurlos vorübergegangen. Nach etlichen Jahren mit teilweise starken Wachstumsraten ist die Anzahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter/-innen letztes Jahr deutlich zurückgegangen (-17%). Im gleichen Ausmass ist aber auch die Anzahl der Kontrollen zurückgegangen, wodurch erstmals das Mindestziel aus der Entsendeverordnung knapp verfehlt wurde. Im Rahmen von 34'117 Kontrollen wurden bei gut 130'000 Arbeitnehmenden und selbstständigen Dienstleistungserbringern die Löhne überprüft.

«Der FlaM-Bericht zeigt, dass die Kontrollen auch im Corona-Jahr funktioniert haben, er zeigt aber auch, dass Lohnunterbietungen weiterhin an der Tagesordnung sind», sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik von Travail.Suisse. In Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen kann Lohndumping an klaren Schwellen festgemacht werden und Verstösse werden aufgedeckt, dies belegen Verstossquoten von über 20%. Aber selbst in Branchen ohne klare Mindestlöhne, und damit grossem kantonalem Spielraum bei der Festlegung von Lohngrenzen, brachten die Kontrollen Verstossquoten von 12 Prozent bei Schweizer Arbeitgebenden bzw. von 15% bei entsendenden Unternehmen zutage. 

Sanktionen als Schwachpunkt in Branchen ohne allgemeinverbindliche GAV 
Während die Kontrollen funktionieren, zeigen sich bei der Sanktionierung von Arbeitgebenden erhebliche Mängel. In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen können Verstösse mit Kontrollkosten und Konventionalstrafen sanktioniert werden, was bei 3 von 4 fehlbaren Unternehmen auch geschieht. Bei fehlenden verbindlichen Mindestlöhnen werden lohnunterbietende Unternehmen dazu aufgefordert, ihre Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen. Solche Verständigungsverfahren zur Einhaltung der Lohnbedingungen sind bei 82% der ausländischen Unternehmen erfolgreich, aber nur bei 53% der Schweizer Arbeitgebenden.

«Fast jeder 2. Schweizer Arbeitgebende, der zu tiefe Löhne bezahlt, ignoriert die staatliche Aufforderung zur Einhaltung der Lohnbedingungen. Dies schadet der Akzeptanz und Effizienz der FlaM und leistet dem Lohndumping in der Schweiz Vorschub», so Fischer weiter. In solchen Fällen wären Kantone und Bund befugt, über Normalarbeitsverträge Mindestlöhne für die betroffenen Branchen zu erlassen. Dies geschieht indes viel zu selten – auf Bundesstufe wurde bisher lediglich einmal, in den Kantonen fünfmal von diesem Instrument Gebrauch gemacht. Für Syna und Travail.Suisse ist klar, dass das System der flankierenden Massnahmen von zentraler Bedeutung für den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen ist. Umso wichtiger ist es, dass fehlbare Unternehmen konsequent sanktioniert werden und die zur Verfügung stehenden Instrumente umfassend eingesetzt werden. 


Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident Syna

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