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Friedenspflicht

Die Friedenspflicht ist ein zentrales Element der Sozialpartnerschaft. Aktuell sorgt sie besonders im Bauhauptgewerbe für Diskussionen. Doch was ist die Friedenspflicht genau?

Einfach gesagt bedeutet die Friedenspflicht, dass solange ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in einer Branche gilt, die Arbeitnehmenden dieser Branche nicht streiken dürfen. Denn die Sozialpartner haben sich gemeinsam auf Arbeitsbedingungen geeinigt und solange diese gelten und auch eingehalten werden, gibt es für die Arbeitnehmenden auch keine Gründe ihre Arbeit niederzulegen. So weit so klar. Endet ein GAV gilt auch die Friedenspflicht nicht mehr. Ein vertragloser Zustand soll jedoch möglichst verhindert werden. Und so haben die Arbeitnehmenden schon zuvor diverse Möglichkeiten, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen ohne gegen die Friedenspflicht zu verstossen. Es können Demonstrationen und Aktionen organisiert werden oder auch Streiks für die Zeit nach Ablauf des GAV angekündigt werden. Diese Mittel sind wichtig und genau diese setzten die Gewerkschaften nun ein, um für faire und gute Arbeitsbedingungen auf dem Bau zu kämpfen!

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