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Gastgewerbe: Däumchen drehen statt Einkassieren

Der Frühling beginnt, doch die Restaurants bleiben zu. So hat es der Bundesrat Mitte März entschieden. Syna sieht die Notwendigkeit für dieses Vorgehen. Dennoch darf nicht vergessen werden, welch extreme Unsicherheit und vor allem welche finanziellen Folgen dieser Entscheid für die Angestellten im Gastgewerbe bedeutet.

Dieser Text wurde bereits am 22. März geschrieben für das Syna Magazin. Das stellt die Autorin vor Schwierigkeiten: Wie soll sie Ende März die Situation des Gastgewerbes beschreiben in einem Artikel, den unsere Mitglieder erst Mitte April lesen werden? Die aktuelle Situation ist unsicher und unabsehbar für uns alle – besonders aber für die Angestellten im Gastgewerbe. 

Kein Licht am Ende des Tunnels 

Mitte März hat der Bundesrat beschlossen, im Gastgewerbe keinen ersten Öffnungsschritt zu wagen. Die Terrassen bleiben weiterhin zu – wider allen Erwartungen. Als nächstes Datum für eine mögliche Öffnung wurde der 22. April genannt. Ob sich dies bewahrheiten wird? Dass die Angestellten der Restaurants nicht wissen, ob sie ihre Arbeit in ein paar Wochen wieder aufnehmen können, ist beispiellos. Die schön betitelte «neue Normalität» bedeutet für das Gastgewerbe vor allem eins: komplett fehlende Planbarkeit.

Alarmierende Zustände

Was die Autorin verkraften kann – sie hat ja lediglich einen Text zu schreiben – ist für die Angestellten im Gastgewerbe kaum mehr auszuhalten: Ihr Alltag ist geprägt von Unsicherheit und zunehmenden finanziellen Engpässen. Sie haben keine Möglichkeit, zu arbeiten – ein ohnehin tiefes Einkommen wird noch weniger. Und die Kündigung kann jederzeit eintreffen. Denn die Gefahr, dass sich ihr Betrieb nicht längerfristig über Wasser halten kann, ist gross. Doch wo einen neuen Job finden? Die offenen Stellen in der Branche sind rar geworden.

Syna ist von der aktuellen Situation alarmiert. Eine Umfrage unter unseren Mitgliedern im Gastgewerbe legt offen: Die Lage ist für das Personal der Branche mehr als angespannt. Ganze zwei Drittel der Befragten befürchten, in der nächsten Zeit ihre Stelle zu verlieren. Die Hälfte versteht die eigenen Lohnabrechnungen nicht mehr – zu unverständlich und fehleranfällig sind die Abrechnungen der Kurzarbeitsentschädigung. Und gut ein Drittel der Befragten ist wegen der Schliessungen von – wohlgemerkt unerlaubten – Minusstunden betroffen.

Nicht auf dem Buckel der Angestellten! 
Syna fordert mit Nachdruck: Die Unterstützungsleistungen müssen viel stärker auf die Angestellten ausgerichtet werden. Alle Arbeitnehmenden im Tieflohnbereich müssen per sofort 100% Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Die Betriebe sind verpflichtet, die Lohnabrechnungen transparent und vor allem richtig auszustellen. Sie müssen die Kurzarbeitsentschädigung exakt und korrekt anwenden. Kontrollen und Sanktionen scheinen hier ein unumgängliches Mittel zu sein. Minusstunden, die aufgrund der Corona Massnahmen und Schliessungen entstanden sind, sind umgehend zu streichen. Denn es ist nicht erlaubt, das unternehmerische Risiko auf die Angestellten abzuwälzen!

Die Corona-Schutzmassnahmen sind richtig und wichtig. Doch das Wohl der vielen Angestellten im Gastgewerbe darf auf keinen Fall darunter leiden! 

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