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Gebäudehülle: neuer GAV

Die Gebäudehülle-Branche, die unter anderem auch Photovoltaik-Anlagen installiert, boomt. Für die gut 4000 Arbeitnehmenden in über 800 Betrieben gilt ab 2020 ein neuer GAV.

Bei den Verhandlungen erzielten die Gewerkschaften ein gutes Resultat: Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bringt bis 2023 in jedem Jahr eine generelle Lohnerhöhung von 20 Franken – zuzüglich zum automatischen Teuerungsausgleich von bis zu 1,5%. Dazu kommen noch jährliche individuelle Lohnerhöhungen von durchschnittlich 20 Franken. Vor allem aber die Mindestlöhne werden deutlich erhöht: Ein Bauarbeiter ohne Ausbildung mit 5 Erfahrungsjahren zum Beispiel erhält monatlich fast 500 Franken mehr.
Werdende Väter erhalten dank dem neuen GAV 5 anstatt bisher 2 Tage Vaterschaftsurlaub. Und für ältere Arbeitnehmende gilt ab 55 ein deutlich verbesserter Kündigungsschutz. Das erhöht ihre Jobsicherheit im Alter.

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