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Weniger Lohn für die gleiche Arbeit?

Die streikenden Frauen forderten sie lautstark, und Syna setzt sich seit Jahren politisch dafür ein: die Lohngleichheit. Obwohl in der Verfassung verankert, ist sie noch lange nicht Realität. So kannst du dich wehren, wenn du betroffen bist.

 Ein weibliches Syna-Mitglied fragt: «Mein Arbeitskollege erledigt die gleichen Arbeiten wie ich. Im Gespräch mit ihm habe ich festgestellt, dass ich 500 Franken im Monat weniger verdiene als er. Was kann ich tun?»

Was heisst gleiche Arbeit? 

Frauen und Männer haben gemäss Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.
Zwei Funktionen sind dann gleichwertig, wenn die Tätigkeiten, die Anforderungen und der Verantwortungsgrad vergleichbar sind. Das bezieht sich also nicht alleine auf ähnliche Funktionen, sondern kann auch für unterschiedliche Berufe gelten.

Zuerst das Gespräch ... 

Du vermutest oder kannst gar belegen, dass du weniger als dein männlicher Kollege verdienst, ohne dass es dafür objektive Gründe gibt – etwa eine schlechtere Ausbildung oder weniger Erfahrung?
Dann empfiehlt es sich, zunächst deine Vorgesetzten darauf anzusprechen. Führt das Gespräch nicht zum gewünschten Erfolg, hilft nur noch der juristische Weg.

... dann zur Schlichtungsbehörde 

In einem ersten Schritt wird gewöhnlich ein kostenloses Verfahren bei der paritätisch zusammengesetzten Schlichtungsbehörde Gleichstellung eingeleitet. Im Idealfall kann an der Schlichtungsverhandlung doch noch eine Lösung mit dem Arbeitgeber gefunden werden.
Die Lösung kann so aussehen, dass der Arbeitgeber die aufgedeckte Lohndiskriminierung einerseits rückwirkend bis zu 5 Jahre nachzahlt und andererseits für die Zukunft beseitigt.

... zuletzt ans Gericht 

Misslingt eine gütliche Einigung, so verbleibt dir lediglich der Gang zum Gericht. Ist dort eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts glaubhaft gemacht, so ist der Arbeitgeber gezwungen, das Gegenteil zu beweisen. Die vorgesetzte Person muss aufzeigen können, dass der Lohnunterschied gerechtfertigt und die Differenz angemessen ist.
Gerechtfertigt sind Lohnunterschiede dann, wenn sich objektive Kriterien wie Ausbildung, Dienstalter, Qualifikation, Erfahrung oder Leistungserbringung im Arbeitsergebnis niederschlagen.
Wichtig zu wissen: Während eines Beschwerde-, Schlichtungs- und Gerichtsverfahrens und 6 Monate darüber hinaus bist du vor einer Rachekündigung geschützt.

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