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Der Nationalrat hat heute entschieden, dass die ausgehandelten Minimallöhne aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen den kantonalen Mindestlöhnen immer vorgehen sollen. Aktuell ist dies in den Kantonen Neuenburg und Genf nicht der Fall. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, erachtet den Entscheid des Nationalrats als unverantwortlich. Die Sozialpartner sollen nicht mit privatrechtlichen Verträgen Volksentscheide überstimmen können.

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Die Gewerkschaft Syna zeigt sich äusserst besorgt angesichts des Bundesratsgeschäftes 24.096 (ehemals Motion Ettlin). Dieses zielt darauf ab, den in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegten Mindestlöhnen Vorrang gegenüber den gesetzlich verankerten kantonalen Mindestlöhnen zu gewähren. 

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