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Unterschiedliche Resultate

Mit dem neuen Jahr gelten die neuen Löhne. Ist deine Branche nicht dabei, dann findest du die Resultate auf unserer Website oder in der Dezemberausgabe des Syna-Magazin 

Personalverleih

Seit dem neuen Jahr konnten elf neue GAV in den GAV-Personalverleih integriert werden. Das bedeutet, wer in eine Branche verliehen wird, in der ein allgemeinverbindlicher GAV gilt, hat Anspruch auf den dort festgelegten Mindestlohn. Damit gelten in diesen Branchen für Temporärangestellte die gleichen Bestimmungen wie für Festangestellte, sei es bezüglich der Arbeitszeit oder der Minimallöhne. Neu sind unter anderem der GAV Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV MEM), der GAV Deutschschweizer Unternehmen der Uhren- und Mikrotechnik sowie vier GAV im Gesundheits- und sozialen Bereich in der Liste aufgeführt. 

Metallbau

Enttäuschendes Resultat im Metallbau. Mit 1.5 Prozent generell liegen die Lohnanpassungen im Metallbau beispielsweise weit unterhalb der Teuerung. Im Metallbau gibt es zusätzlich 1 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen, doch das Resultat ist auch so zu tief. 

Sämtliche dem GAV angeschlossenen Unternehmen gewähren sämtlichen GAV unterstellten Arbeitnehmenden mit Stichtag 1. Januar 2023 eine generelle Lohnerhöhung von CHF 100 pro Monat. Im Weiteren sind 1 Prozent der AHV-Lohnsumme der für individuelle Lohnanpassungen zu verwenden. 

Elektrobranche

In der Elektrobranche steigen die Löhne um 2.5 Prozent. Davon fallen zwei Prozent auf generelle und 0.5 Prozent auf individuelle Lohnanpassungen. 

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