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2x NEIN am 25. November

Adrian Wüthrich, Präsident unseres Dachverbandes Travail.Suisse und Nationalrat, empfiehlt ein doppeltes NEIN für die kommenden Abstimmungen vom 25. Novemerber 2018. Sein Kommentar.

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Am 25. November können Sie Ihre Stimme gegen die willkürliche Überwachung von Versicherten in die Urne legen. Hauptgrund für die Ablehnung: Das Gesetz wurde zu schnell und zu unsorgfältig gemacht. Es ist schlicht und einfach schludrig.
Syna und Travail.Suisse stellen sich selbstverständlich gegen jeglichen Missbrauch in den Sozialversicherungen. Aber das vorliegende Gesetz gibt allen Sozialversicherungen – auch den Krankenkassen – die Möglichkeit, ihre Versicherten zu überwachen. Und dies bis in die Wohnung hinein und ohne richterliche Genehmigung.

NEIN zu unseriösem Gesetz 

Als Präsident von Travail.Suisse und als Nationalrat erhoffe ich mir, dass auch Sie Nein sagen zu diesem Blanko-Check für die Versicherungen. Zwar war eine neue Gesetzesgrundlage zur Überwachung von Versicherten nötig. Doch was das Parlament produziert hat, ist weder solid noch seriös. Deshalb wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, unterstützt von Syna und Travail.Suisse.
Liebe Leserinnen und Leser: Kommt das Gesetz durch, so erhalten Sozialdetektive, für die es nicht einmal eine anerkannte Ausbildung gibt, mehr Rechte als die Polizei!

Sozialversicherungsmissbrauch ist gemäss Art. 148a des Strafgesetzbuches strafbar und muss geahndet werden. Das ist richtig und wichtig.
Die Aufklärung gehört aber in die Hände von Polizei und Justiz. Sie darf nicht den Versicherungen und ihren Privatdetektiven überlassen werden. Das Gesetz muss zumindest eine richterliche Genehmigung für die Observation vorsehen.
Damit das korrigiert werden kann, bitte ich Sie, die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) abzulehnen und NEIN zu stimmen. 

NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative  
Ich trete mit einem zweiten wichtigen Anliegen an Sie: Am 25. November stimmen wir auch über die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» ab. Die SVP-Initiative verlangt, dass das Verfassungsrecht Vorrang vor dem Völkerrecht hat.
Wussten Sie aber, dass genau dieses Völkerrecht den Schutz der Arbeitnehmenden vor Angriffen auf die Grundrechte garantiert? Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und viele andere internationale Verträge schützen die Grundrechte der Arbeitnehmenden. Dazu gehören das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Zugang und Information am Arbeitsplatz, die Gleichstellung der Geschlechter und den Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen.
Wird die Initiative angenommen, so könnten solche internationale Verträge gekündigt werden. Der Schutz der Arbeitnehmenden würde massiv geschwächt, genauso wie die Möglichkeiten, sich vor Gericht zu verteidigen.
Deshalb erhoffe ich mir von Ihnen auch zur Selbstbestimmungsinitiative ein klares NEIN am 25. November.


Mit besten Grüssen und einem herzlichen Dankeschön
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse und Nationalrat

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