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Deine Arbeitsbedingungen sind geschützt

Arbeitest du im Gastgewerbe? Hält sich dein Chef an die Regeln bei den Arbeitsbedingungen? Wenn nicht, wehrt sich Syna für dich!

Deine Arbeitsbedingungen sind geschützt. Der Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewebe und die Hotellerie (L-GAV) gilt für alle Angestellten in der Branche. Der L-GAV regelt die wichtigsten Grundsätze deiner Arbeit.

Wenn deine Arbeitsbedingungen nicht stimmen, wehrt sich Syna für dich. Du kannst jederzeit anonym bleiben. 

Keine Angst vor Kündigung 

Syna kann Kontrollen in deinem Betrieb veranlassen, ohne dass dein Arbeitgeber weiss, wer reklamiert hat. So kommst du zu deinem Recht, ohne eine Kündigung zu riskieren.

Es ist ganz einfach: Bring deine Unterlagen in deinem Regionalsekretariat vorbei. Wir schauen zusammen, wie deine Rechte sind und veranlassen für dich eine Kontrolle. 

Was passiert bei einer Kontrolle? 

Bei einer ersten Kontrolle wird in deinem Betrieb geprüft, ob der L-GAV bei allen Arbeitsverhältnissen eingehalten wird. Dein Arbeitgeber wird auf Fehler hingewiesen, und er muss sie sofort korrigieren. Er muss dir alle offenen Guthaben vollständig nachzahlen oder nicht bezogene Ruhetage nachträglich geben.

Bei einer Nachkontrolle wird nochmal geprüft, ob der L-GAV eingehalten wird. Erfüllt dein Arbeitgeber seine Pflicht immer noch nicht, muss er eine Busse bezahlen. 

Kennst du deine Rechte? 

Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst. Denn nur so kannst du dich auch dafür einsetzen. Alles Wichtige und viele weitere nützliche Informationen zum L-GAV findest du → hier

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