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Endlich sichere Arbeitsbedingungen

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Tankstellenshops ist ein Meilenstein in der Branche! Dass aber die Angestellten im Tessin keine Mindestlöhne erhalten, ist nicht akzeptabel.

Es ist der erste nationale Vertrag für den Detailhandel: Der neue GAV der Tankstellenshops gilt seit Februar 2018 allgemeinverbindlich. Damit muss er von der gesamten Branche eingehalten werden. Ausnahme: Im Kanton Luzern wird der kantonale GAV bis Ende Jahr weitergeführt. Die bisherigen kantonalen GAV in St. Gallen und Fribourg werden durch den neuen nationalen Vertrag abgelöst.
Jetzt können die rund 13 000 Angestellten der zahlreichen Tankstellenshops in der ganzen Schweiz zu guten und sicheren Bedingungen arbeiten: Mit 13. Monatslohn, garantierten Mindestlöhnen und Sonntagszuschlag gibt es endlich faire Bedingungen. Auch die Arbeitszeiten werden reguliert – zentral in einem Gewerbe, in dem teilweise rund um die Uhr gearbeitet wird. Zudem sind Sozialleistungen wie Vaterschaftsurlaub, Mutterschaftsurlaub und Krankentaggeldversicherung garantiert.

Bundesrat verkennt die Realität

Bis zum neuen GAV war es aber ein langer Weg: Eigentlich waren die Verhandlungen der Vertragspartner bereits im November 2015 abgeschlossen. Doch auf das Gesuch um Allgemeinverbindlichkeit im Januar 2016 folgte heftiger Widerstand: Einzelne Arbeitgeber - vor allem aus dem Tessin - wollten den GAV verhindern.
Und der Bundesrat entschied unverständlicherweise, dass der GAV im Tessin zwar gelten, aber keine Mindestlöhne festlegen soll. So meint die Regierung tatsächlich, dass der ausgehandelte Tessiner Mindestlohn von 3600 Franken für eine Vollzeitbeschäftigung zu hoch sei!
Das ist nicht nachvollziehbar. Die wichtigen GAV im Detailhandel sehen Mindestlöhne von mindestens 3900 Franken vor, auch im Tessin. Ohne Mindestlohn bringen Zusicherungen wie der 13. Monatslohn oder die Sonntagszuschläge nicht viel. Offenbar ist sich der Bundesrat nicht darüber im Klaren, dass er mit diesem Entscheid aktiv zum Lohndumping einlädt.

Für Syna ist die Sache deshalb nicht abgeschlossen: Wir kämpfen weiter für eine faire Lösung, auch für die Arbeitnehmenden im Tessin! 


 Weitere Auskünfte:

Claudia Stöckli, Zentralsekretärin Detailhandel

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