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Erhöhung der Mindestlöhne im L-GAV

Syna freut sich, dass für die Angestellten im Gastgewerbe eine Lohnerhöhung ausgehandelt werden konnte. Damit zeigt das Gastgewerbe auf, was der Lohnherbst für alle Branchen bringen muss: Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen. 

Gemeinsam mit den Sozialpartnern wurde vereinbart, dass die Angestellten sowohl den vollen Teuerungsausgleich als auch eine Erhöhung der Mindestreallöhne erhalten. Syna schätzt das Verhandlungsresultat als wichtiges Zeichen. Das Gastgewerbe war nämlich jenes Gewerbe, welches unter den Massnahmen der Corona-Krise am meisten gelitten hat. Trotzdem können die Betriebe Reallohnerhöhungen nebst dem Teuerungsausgleich an die Angestellten weitergeben.

 Ungelerntes Personal nicht berücksichtigt

Das Verhandlungsresultat in der Gastronomie ist ein gutes Gesamtpaket. Doch es gibt einen grossen Kritikpunkt: Angestellte, welche über keine gastgewerbliche Ausbildung verfügen, erhalten keine Reallohnerhöhung, sondern nur den Teuerungsausgleich. Der Mindestlohn für ungelerntes Personal ist immer noch viel zu tief. Die Arbeitgeberseite hat es auch dieses Jahr verpasst, diesen Missstand zu korrigieren. Syna kämpft weiter dafür, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie für alle verbessern.

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