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GAV Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie

Es hat lange gedauert, doch jetzt ist er endlich da: der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Branche Naturstein-Industrie und Naturstein-Handwerk!

Nachdem die Sozialpartner den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) per 1. Januar 2021 abgeschlossen hatten, dauerte das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) leider aufgrund redaktioneller Anpassungen sehr lang. Nun ist der neue GAV endlich in digitaler Form erhältlich, und auch in gedruckter Version kann er bald in den Syna-Regionalsekretariaten bezogen werden.
Gleichzeitig wurde auch ein Namenswechsel vorgenommen: So heisst der bisherige GAV Marmor- und Granitgewerbe nun neu «Gesamtarbeitsvertrag für Naturstein-Industrie und Naturstein-Handwerk».
Der neue GAV entspricht mit den neuen Bestimmungen wie beispielsweise beim Vaterschaftsurlaub oder der neuen Regelung für eine Vorholzeit (Arbeitgebende und Arbeitnehmende können Vorholzeit vereinbaren, die durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen wird) den Bedürfnissen der heutigen Zeit und unserer Mitglieder.

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