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Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Maler- und Gipsergewerbe: Arbeitszeiten klarer geregelt – Arbeitgeber und Arbeitnehmende stimmen dem GAV zu

Ab April 2026 regelt ein neuer GAV die Arbeitsbedingungen im Maler- und Gipsergewerbe. Der Arbeitgeberverband SMGV sowie die Mitglieder der Gewerkschaften Syna und Unia haben dem neuen Vertragswerk zugestimmt. Dieses bringt modernere Arbeitsbedingungen und eine strengere Regulierung.

Positiv werten die Sozialpartner, dass der GAV materiell verbessert wird und die GAV-Kontrollen sowie die Strafen bei Verstössen deutlich verschärft werden. Materiell gibt es Fortschritte bei der unbezahlten Reisezeit und bei der Regulierung der Samstagsarbeit, um der Schwarzarbeit am Samstag einen Riegel zu schieben. Die Samstagsarbeit wird darüber hinaus verteuert. Zudem wird die Mittagsentschädigung der Teuerung angepasst.

Der neue GAV bringt folgende Verbesserungen:
  • Schrittweise Reduktion der unbezahlten Reisezeit auf die Hälfte
  • Regulierung der Samstagsarbeit
  • Verbesserte Mittagsentschädigung
  • Automatischer Teuerungsausgleich bis 2%
  • Strengere Kontrollen und höhere Strafen bei Verstössen gegen den GAV
Bessere Arbeitsbedingungen gegen Fachkräftemangel

Im Maler- und Gipsergewerbe herrscht, wie in vielen Handwerksberufen, Fachkräftemangel – umso wichtiger sind die neuen Regelungen. Damit sind wichtige Schritte getan, um die Attraktivität der Berufe im Maler- und Gipsergewerbe zu verbessern. Der neue GAV bildet eine gute Basis für die kommenden Jahre.

Allgemeinverbindlichkeit soll beantragt werden

Der neue GAV tritt auf den 1. April 2026 in Kraft und gilt für die folgenden drei Jahre. Die Sozialpartner – SMGV, Syna und Unia – werden dem Bundesrat einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Damit schützen sie die Branche vor Lohndumping und Preiskämpfen auf dem Buckel des Personals und auf dem Buckel von Unternehmen, die sich an die Regeln halten.

Weitere Auskünfte:
Susanna Sabbadini, Branchenleiterin Syna, 076 529 68 85

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