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Hast du deine Ruhe?

Im Gastgewerbe wird jeden Tag gearbeitet. Trotzdem gilt die 5-Tage-Woche, auch für Teilzeitangestellte. Erstaunt? Wir erklären dir, wie du deine Mindest-Ruhetage einhältst, auch wenn du im Alltag teilweise mehr als 5 Tage am Stück arbeiten musst.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! 

Da im Gastgewerbe jeder Tag ein möglicher Arbeitstag ist, können die Ruhetage sehr unregelmässig verteilt sein.
Grundsätzlich gilt: Pro Woche muss mindestens 1 ganzer Tag frei sein, der andere Tag darf in halbe Ruhetage aufgeteilt werden. Diese halben Ruhetage dürfen zusätzlich für einige Wochen hinausgeschoben werden.

Zudem gilt: An einem halben Ruhetag darf nie mehr als 5 Stunden gearbeitet werden.

Arbeiten ohne Ende?

Fängt die 1. Woche mit den Ruhetagen an und hört die 2. Woche damit auf, liegen dazwischen 10 ganze Arbeitstage!
Es ist aber nicht zumutbar, so lange am Stück zu arbeiten. Daher gilt hier: Am Stück dürfen höchstens 7 Tage durchgearbeitet werden. Und dies auch nur, wenn danach 3 ganze Tage frei sind.

Zu kompliziert?
Bring uns deine Arbeitszeiterfassung mit, und wir kontrollieren für dich deine Ruhetage.

Tipp: Dokumentiere nicht nur deine Arbeitszeit, sondern auch deine Ruhetage! Werden dir diese nicht gewährt, müssen sie dir nachgezahlt werden.
→ Hier gibts die Vorlage für die Erfassung.

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