Skip to main content

Spielt der Schweizerische Baumeisterverband jetzt schon auf Zeit?

Am 29. März fand in Zürich bei Unia die zweite von sieben geplanten Verhandlungen zur Erneuerung des Landesmantelvertrags für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) statt. Die Baumeister haben anlässlich der zweiten Verhandlungsrunde ihre bereits eingeschlagene Marschrichtung bestätigt.  

Die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) unter der erstmaligen Leitung ihres Zentralpräsidenten Gian-Luca Lardi machte am 2. Verhandlungstag den Vorschlag, gemäss der Harvard Verhandlungsmethode zuerst gemeinsame Interessenfelder zu bestimmen. Gegen diese Methode des sachgerechten Verhandelns hat Syna nichts einzuwenden. Dennoch hat Syna diesen Vorschlag mit leichtem Befremden zur Kenntnis genommen. Denn die Interessensfelder sind aus Sicht von Syna bereits abgesteckt und kommuniziert worden. Vom obersten Baumeister hätte sie deshalb erwartet, dass er mit konkreten Vorschlägen in die 2. Verhandlungsrunde startet.

Gleiches Ziel, verschiedene Wege

Eigentlich ist klar, dass alle am LMV beteiligten Sozialpartner ein gemeinsames Interesse an einem guten und ausgebauten Gesundheitsschutz haben. Die Gretchenfrage lautet aber, mit welchen konkreten Massnahmen ein solcher Gesundheitsschutz umgesetzt werden soll, damit es für beide Parteien annehmbar ist. Beim Gesundheitsschutz verlangen die Gewerkschaften z. B. klare Richtlinien, wann eine Baustelle bei Gefahr durch Wettereinflüsse eingestellt werden muss. Die Baumeister sind ebenfalls der Meinung, dass eine Baustelle bei gefährdenden Wetterlagen eingestellt werden muss. Während Syna hier strengere Regelungen fordert, verweisen die Baumeister auf die Richtlinien der SUVA und appellieren an die Eigenverantwortung der Baupoliere. Die Baumeister betrachten das bestehende Regelwerk als genügend, Syna hingegen sieht hier dringenden Handlungsbedarf, um die Bauleute besser zu schützen und das Risiko für den Gesundheitsschutz zu minimieren.

Spiel auf Zeit

Das vom SBV vehement geforderte Vorgehen, zuerst gemeinsame Interessen zu bestimmen, birgt die Gefahr, dass sich die Sozialpartner am Schluss zwar einig über die gemeinsamen Themenfelder sind, aber weiterhin uneinig bleiben, mit welchen Mitteln und Wegen sie diese bearbeiten.


Es bleibt abzuwarten, ob es den Baumeistern wirklich ernst ist damit, einen für beide Seiten mehrheitsfähigen Vorschlag zu erarbeiten, oder ob sie mit diesem Vorgehen nur auf Zeit spielen, um abschliessend den Boden für einen vertragslosen Zustand vorzubereiten, welchen sie dann den Gewerkschaften in die Schuhe schieben können. Man darf nicht vergessen, dass ihre seit längerem veröffentlichten Forderungen (Flexibilisierung bei der Regelung der Arbeitszeiten, keine generelle Lohn- und Mindestlohnerhöhungen, tiefere Lohn- und Lohnnebenkosten, und ein schlankerer LMV) eindeutig eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedeuten. Selbst wenn die Forderungen gemeinsamen Themenfeldern zugeordnet werden können, bleiben die grundsätzlich gegensätzlichen Interessen bezüglich der Umsetzung in vielen Punkten bestehen.


Weitere Informationen:

Johann Tscherrig, Zentralsekretär Bauhauptgewerbe

Ähnliche Beiträge