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Mehr Lohn im Maler- und Gipsergewerbe

Wichtige Vertragsverhandlungen im Gewerbe stehen nicht still: So hat das Maler- und Gipsergewerbe einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – für eine Übergangszeit.

Der bisherige GAV lief Ende März 2020 aus – und die Verhandlungen für eine Nachfolgelösung gestalteten sich überaus schwierig. Nachdem einige Fragen – zum Beispiel zu Krankentaggeld und Reisezeiten – noch nicht gelöst sind, konnte man sich zumindest auf einen Übergangs-GAV bis April 2022 einigen. Die Gewerkschaften haben aber einige der wichtigsten Forderungen durchgesetzt:

  • Mehr Lohn: Für alle gibt es eine generelle Lohnerhöhung von 20 Franken pro Monat, weitere 10 Franken werden individuell verteilt. Zudem steigen die Mindestlöhne generell um 30 Franken pro Monat.
  • Von derselben Lohnanpassung werden die Angestellten auch ab April 2021 noch einmal profitieren.
  • Werdende Väter erhalten neu 5 Tage Vaterschaftsurlaub.
  • Anpassungen im Vollzug: Insbesondere soll das Verbot von Bargeldzahlung für mehr Transparenz und Fairness sorgen.

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