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Dein Recht: Mach mal Ferien!

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Was passiert mit Ferien, die bis Ende Jahr nicht bezogen werden? Die Frage wird immer wieder gestellt – gerade jetzt, wo Corona viele Ferienpläne durcheinandergewirbelt hat. Das musst du wissen: 

Verfällt mein Ferienanspruch, wenn ich meine Ferien bis Ende Jahr nicht bezogen habe?

Nein. Wenn am Jahresende noch Ferienguthaben übrig ist, bleibt dieses bestehen und summiert sich mit dem Ferienguthaben des Folgejahres. Auf Ferien hast du ein gesetzliches Anrecht, sie können nicht verfallen. 

Muss ich nicht bezogene Ferien bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Folgejahr zwingend beziehen? 
Diese Ansicht ist weit verbreitet, stimmt aber nicht. Oft gibt es sogar entsprechende Regelungen in Arbeitsverträgen oder in Arbeitszeitreglementen von Unternehmen. Doch diese sind gemäss Obligationenrecht nichtig: Ferienguthaben bleibt grundsätzlich bestehen. Sinnvoll ist es aber trotzdem, Ferienguthaben möglichst im laufenden Jahr oder bald danach zu beziehen. Sie sind schliesslich zur Erholung da!

Zudem liegt es auch im Interesse deines Arbeitgebers, angehäufte Ferienguthaben aus den Vorjahren möglichst zu verhindern. Dazu kann er anordnen, dass du in die Ferien gehst. 

Können Ferien ausbezahlt werden?

Nein. Eine Abgeltung des Ferienanspruchs mit Geldzahlung oder einer anderen Leistung ist während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen. Wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber noch Ferien übrigbleiben, müssen diese abgegolten werden.

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