Stabilität in unsicheren Zeiten
Es kann jeder und jedem passieren: man steht plötzlich ohne Arbeit da. Dies ist oft mit Unsicherheiten und Scham verbunden und es fällt schwer, sich im Bürokratie-Dschungel zurechtzufinden. Syna unterstützt ihre Mitglieder, berät und begleitet sie, wenn es um den Kontakt zur Arbeitslosenversicherung (ALV) geht.
Die ALV ist eine zentrale Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems und nicht nur für die Betroffenen wichtig. Denn sie spielt auch eine bedeutende Rolle für die wirtschaftliche und soziale Stabilität der Schweiz. Viele Menschen erfahren im Laufe ihres Berufslebens Phasen der Arbeitslosigkeit. Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Menschen selbst – sei es aufgrund einer Übergangsphase zwischen zwei Jobs, einer Kündigung oder wegen Schwierigkeiten, eine neue Stelle im erlernten Beruf zu finden. Der Verlust des Arbeitsplatzes stellt die Betroffenen oft vor Herausforderungen. In dieser schwierigen Situation bietet die Arbeitslosenversicherung wertvolle Unterstützung: Sie hilft nicht nur finanziell, sondern bietet auch Massnahmen, um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im vergangenen Jahr erhielten in der Schweiz 261 520 Personen Arbeitslosentaggelder, was die gesellschaftliche Bedeutung dieser Versicherung unterstreicht.
Gesamtwirtschaftliche Perspektive
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt direkt betroffene Personen. Gleichzeitig spielt sie eine entscheidende Rolle für die gesamte Wirtschaft. Sie entlastet Arbeitssuchende finanziell. Dadurch stehen sie weniger unter Druck, sofort eine Stelle anzunehmen, die nicht zu ihren Qualifikationen passt. Das wiederum verringert häufige Jobwechsel und trägt zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei. Gleichzeitig stellt die ALV sicher, dass Betroffene ihren gewohnten Lebensstandard über einen bestimmten Zeitraum halten können, was den sozialen Frieden fördert und die Kaufkraft in der Gesellschaft sichert.
Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hilft die ALV, einen drastischen Rückgang des Konsums zu vermeiden, was für die gesamtschweizerische Wirtschaft verheerend wäre. Sie tut dies, indem sie Haushalte finanziell dabei unterstützt, ihre Ausgaben aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig verfolgt sie das Ziel, betroffene Personen schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit gezielten Programmen wie Umschulungen, Weiterbildungen und Beratungen unterstützt die ALV zusätzlich die Rückkehr von Arbeitslosen in die Erwerbstätigkeit.
Stark zum Tragen kommt die Arbeitslosenversicherung in Krisensituationen wie der Finanzkrise 2008 oder während der COVID-19-Pandemie. Damals zeigte sich: Sie verhinderte einen erheblichen Anstieg der Armut und half Unternehmen, ihre Mitarbeitenden durch Kurzarbeit und andere Massnahmen zu halten. Damit kann in solchen Krisensituationen vermieden werden, dass die Wirtschaft in eine tiefere Rezession abrutscht oder ganz stagniert.
Die Finanzierung der ALV erfolgt grösstenteils durch die Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, aber auch der Bund und die Kantone zahlen in das Versicherungssystem ein.
Die Rolle der Gewerkschaften während der Arbeitslosigkeit
Syna unterstützt ihre Mitglieder bei der Anmeldung zur Arbeitslosenkasse und berät sie während des gesamten Prozesses. Besonders bei arbeitsrechtlichen Fragen und der Koordination mit den Arbeitslosenkassen stehen die Regionalsekretariate den Betroffenen zur Seite. Fabio Iseini, Regionalverantwortlicher für Syna Olten, Solothurn und Bern, empfiehlt: «Melde dich bei uns, sobald du weisst, dass du von Arbeitslosigkeit betroffen sein könntest. So können wir helfen, alle notwendigen Schritte schnell einzuleiten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Zudem prüfen wir, ob eine Kündigung rechtmässig war, und fragen beim Arbeitgebenden nach den Gründen.» Ein weiterer Tipp von Iseini: «Es ist wichtig, sich bereits während der Kündigungsfrist neu zu bewerben, ansonsten drohen Einstelltage.»
Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung über die Arbeitslosenkasse
Nach der Anmeldung beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wählen die Betroffenen eine Arbeitslosenkasse (ALK). Diese ist während der gesamten Dauer der Arbeitslosigkeit (zweijährige Rahmenfrist) für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung zuständig. In der Schweiz gibt es insgesamt 32 Kassen, darunter sowohl kantonale als auch private. Auch die Gewerkschaft Syna betreibt eine eigene ALK, die allen Personen offensteht – unabhängig davon, ob sie Mitglieder der Gewerkschaft sind oder nicht. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen und der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung als berechtigt gilt, beginnt die ALK mit der Auszahlung der Taggelder.
«Wir unterstützen unsere Mitglieder auch in diesem Prozess. Für Menschen mit guten Kenntnissen im Umgang mit digitalen Medien lässt sich vieles bequem von zu Hause erledigen», erklärt Iseini. «Es gibt jedoch viele, die entweder mit der Digitalisierung, der Sprache oder der Büro kratie Schwierigkeiten haben. In solchen Fällen nutzen wir die praktischen Onlinetools der Arbeitslosenversicherung direkt im Gewerkschaftsbüro – hier ist unsere Unterstützung besonders wertvoll». Diana Mathys, Leiterin der Syna Arbeitslosenkasse, fügt hinzu: «Wenn die Betroffenen gut vorbereitet sind, erfolgt die Auszahlung in der Regel schnell und reibungslos.»
Die Höhe des Arbeitslosentaggeldes richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 6 oder 12 Monate. Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder erhalten 70% ihres versicherten Verdienstes. Ausgenommen der versicherte Verdienst liegt unter einem Taggeld von 140 Franken – in diesem Fall erhalten sie 80%. Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern erhalten 80%. «Wir sind gesetzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet», betont Mathys. «Fehlen jeweils Dokumente, sind uns die Hände gebunden – hier gibt es auch für Gewerkschaftsmitglieder keine Ausnahme, auch wenn wir Syna im Namen tragen.» Die Syna-Arbeitslosenkasse ist finanziell unabhängig von der Gewerkschaft. Sie erhält ihre Mittel aus dem ALV-Fonds, basierend auf erwirtschafteten Leistungspunkten gemäss der Leistungsvereinbarung, welche der Bund mit dem Träger, also der Gewerkschaft Syna, abschliesst.
Zusammenspiel von Gewerkschaft und Arbeitslosenkasse
Die Berechnung des Arbeitslosentaggeldes ist oft kompliziert. «Gerade wenn verschiedene Versicherungen wie die IV/BVG oder die Kranken- und/oder Unfalltaggeldversicherungen involviert sind, wird es für die Beziehenden des Arbeitslosengeldes oft unübersichtlich», erklärt Mathys. Auch Iseini kennt solche Situationen aus der Praxis: «In komplizierten Situationen kommt es vor, dass wir für unsere Mitglieder nachfragen, warum nur ein bestimmter Betrag ausbezahlt wurde. Da wir hier in Olten glücklicherweise im selben Gebäude wie die Arbeitslosenkasse sind, kann ich einfach kurz nachfragen und danach die Sachlage unseren Mitgliedern direkt erklären.»
Obwohl die Gewerkschaft Syna und die Syna-Arbeitslosenkasse finanziell voneinander unabhängig sind, ziehen sie in gewissen Fällen zusammen an einem Strang. «Wenn beide Parteien der Meinung sind, dass Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden, wie beispielsweise bei einer missbräuchlichen fristlosen Kündigung, arbeiten wir eng zusammen und leiten rechtliche Schritte gegen den ehemaligen Arbeitgebenden ein. In solchen Fällen ist nämlich nicht die ALK, sondern der ehemalige Arbeitgebende zur Zahlung verpflichtet. Dies bedeutet, dass sie den Betroffenen ihr gesamtes Gehalt ausbezahlen müssen», erläutert Iseini.
Wichtiger Stabilisator
Die Schweizer Arbeitslosenversicherung ist ein unverzichtbarer Pfeiler des sozialen Systems des Landes. Ein verzweigtes Netzwerk, in dem jeder Akteur seine Aufgabe erfüllt. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren fördern die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, während die Arbeitslosenkassen eine rasche Auszahlung der Gelder gewährleisten. Gleichzeitig stehen die Gewerkschaften ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite. Gemeinsam mit all ihren Partnern leistet die Arbeitslosenversicherung einen entscheidenden Beitrag zur sozialen Sicherheit und wirtschaftlichen Stabilität der Schweiz und bleibt in unsicheren Zeiten eine verlässliche Stütze.
