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Überbrückungsleistung in abgemagerter Gestalt

Bei der Überbrückungsleistung nähern sich die Positionen von National- und Ständerat weiter an. Dabei ist der Nationalrat dem Ständerat weit entgegengekommen. Auf Überbrückungsleistungen sollen nur Personen Anspruch haben, die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert wurden. Syna und Travail.Suisse kritisieren diese inhaltlich weitgehende Annäherung des Nationalrats an den Ständerat.

Bei der Überbrückungsleistung bestehen zwischen National- und Ständerat weiterhin Differenzen. Der Nationalrat ist dem Ständerat heute in wesentlichen Punkten entgegengekommen. Er akzeptiert, dass die Leistung nur an Personen ausgerichtet wird, die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden. Damit wird die Bundesratsvorlage in diesem Punkt beibehalten. Härtefälle sollen dabei nicht berücksichtigt werden.

Der Nationalrat hat auch eine Plafonierung, wie vom Ständerat gefordert, akzeptiert. Allerdings schlägt er in der Differenzbereinigung eine höhere obere Grenze von 43 762 Franken für Alleinstehende vor (Ständerat: 38 900 Franken). Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen dabei separat abgegolten werden, allerdings nur bis 5000 Franken bei Alleinstehenden. Auch in dieser Frage kommt der Nationalrat dem Ständerat entgegen. Der Bundesrat sah ursprünglich eine Leistungshöhe von 58 350 Franken für Alleinstehende vor.

Die aktuelle Vorlage des Nationalrats ist gegenüber der Bundesratsvorlage aus der Sicht der Arbeitnehmenden deutlich schlechter und der potenzielle Kreis an Beziehenden stark eingeschränkt. Die heutigen Entscheidungen des Nationalrats sind in diesem Zusammenhang eine Enttäuschung.

Syna und Travail.Suisse fordern den Ständerat auf, nun dem Nationalrat entgegenzukommen und die etwas höhere Plafonierung zu akzeptieren. Eine Überbrückungsleistung, die fallweise Leistungen unterhalb des Sozialhilfeniveaus zulässt, wäre eine zynische Antwort auf die bestehenden Probleme bei älteren Ausgesteuerten.


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Arno Kerst, Präsident

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