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Es braucht ein Vorruhestandsmodell im Gesundheitswesen

 Die Attraktivität der Gesundheitsberufe steigern, das Personal an sich binden und gleichzeitig der Belastung Rechnung tragen: Die flexible Frühpensionierung ist eine notwendige und realistische Lösung.

Das vom Arbeitgeber finanzierte Vorruhestandsmodell des Hôpital Riviera Chablais (Waadt-Wallis) ist ein sehr gutes Beispiel. Dieser flexible Vorruhestandsplan oder AHV-Überbrückungsplan wurde von den Sozialpartnern des HRC-GAV (darunter Syna) ausgehandelt. Er gibt Angestellten, die ihre Arbeit ganz oder teilweise frühestens sechs Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter aufgeben, Anspruch auf AHV-Leistungen. Er ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und hat bereits andere Gesundheitseinrichtungen in der Romandie inspiriert.

 Das Modell

So haben Angestellte, die in den zehn Jahren unmittelbar vor dem Anspruch auf Vorruhestandsleistungen gearbeitet haben, Anspruch auf eine volle AHV-Überbrückungsrente: Ihr Betrag beläuft sich auf 2'500 Franken pro Monat, bei einem Vorbezug von maximal 24 Monaten. Wenn der oder die Versicherte keine zehn Dienstjahre vorweisen kann, wird die Rente proportional zur Anzahl der fehlenden Monate gekürzt.

Wenn die versicherte Person mehr als zwei Jahre und höchstens bis zu sechs Jahre vor dem ordentlichen gesetzlichen Rentenalter in den Vorruhestand geht, wird ihre monatliche Rente entsprechend der Anzahl der Jahre oder Monate des Vorbezugs gekürzt. Bei einem Vorbezug von bis zu sechs Jahren beträgt die monatliche Rente beispielsweise 1388 Franken (volle Rente).

Aber auch eine teilweise Frühpensionierung ist möglich. In diesem Fall wird seine Rente teilweise und proportional gekürzt.

 Weitere Institutionen ziehen nach

Dieses Modell einer arbeitgeberfinanzierten flexiblen AHV-Überbrückungsrente findet immer breiteren Anklang bei Gesundheitsinstitutionen, die sich der Herausforderungen insbesondere im Bereich des Personalmanagements bewusst sind. So haben Neuenburger die Arbeitgeber und Unterzeichner des GAV «Santé 21» dem Prinzip einer AHV-Überbrückungsrente zugestimmt und mit Syna und ihren Partnerorganisationen ein Modell ausgehandelt, das sich an jenem des HRC orientiert und 2023 in Kraft treten könnte.

 Der anstrengenden Arbeit Rechnung tragen

Auch wenn es zu langsam geht, begrüsst Syna die positive Entwicklung in diesem Bereich. Die Frühpensionierung ist eine prioritäre Forderung unserer Gewerkschaft. Ebenso wichtig sind aber Massnahmen zur Gestaltung des Karriereendes, wie beispielsweise die Reduktion des Beschäftigungsgrades bei gleichbleibendem Lohn, angepasste Arbeitszeiten oder dass Arbeitnehmende entscheiden können, keine Nachtschichten mehr zu leisten. Alle diese Massnahmen dienen denselben Zielen: Attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, um Personal und Kompetenzen zu rekrutieren und im Beruf zu halten, der anstrengenden Arbeit Rechnung zu tragen sowie den Beschäftigten im Gesundheitswesen die Wertschätzung und Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.

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