Achtung: Dein Vaterschaftsurlaub ist in Gefahr!
Nach einer Nullrunde bei den Lohnverhandlungen zeigen sich die Arbeitgebenden des Ausbaugewerbes nun auch bei der Umsetzung des Vaterschaftsurlaubs wenig kooperativ. Sie wollen den gesetzlichen Anspruch mit dem GAV vermischen. Syna kämpft dafür, dass du deinen Vaterschaftsurlaub so beziehen kannst, wie es das Gesetz vorsieht.
Kein Entgegenkommen
Seit der Einführung des gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs verhandelt Syna mit den Sozialpartnern der verschiedenen Gesamtarbeitsverträge (GAV) über die Umsetzung. Dies gilt insbesondere für GAV, in denen bereits ein Vaterschaftsurlaub festgelegt ist. In vielen Branchen fanden wir bereits gute Lösungen. Die Arbeitgeberverbände des GAV im Ausbaugewerbe zeigen sich jedoch wenig kooperativ.
Keine Vermischung verschiedener Ansprüche!
Aktuell haben die Arbeitnehmenden des Ausbaugewerbes gemäss GAV Anspruch auf 3 Tage bei der Geburt eines Kindes. Nun will die Arbeitgebervereinigung diesen Anspruch mit dem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub vermischen. Ihrer Meinung nach sollen Väter im Ausbaugewerbe bei Geburt eines Kindes zwar weiterhin 3 Tage 100% Lohn erhalten (GAV), aber nur 7 Tage zusätzlich zu 80% bezahlt werden. Damit wird der Vaterschaftsurlaub um 3 Tage gekürzt. So geht das nicht!
Bist du betroffen?
Wirst du Vater und möchtest deinen Vaterschaftsurlaub beziehen? Achtung: es könnte sein, dass deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber unrechtmässig GAV und VAU vermischt und du zu kurz kommst. Melde dich bei uns, wir verhelfen dir zu deinem Recht. Es darf nicht sein, dass sich das Unternehmen auf deine Kosten bereichert. Erst recht nicht nach einer erneuten Nullrunde bei den Lohnverhandlungen. Denn der Vaterschaftsurlaub wird von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gemeinsam finanziert, das heisst, du bezahlst diesen mit!