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Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern

Berufstätig sein und gleichzeitig Angehörige pflegen ist ein unheimlicher Kraftakt. Ein neu eingeführter Betreuungsurlaub für Eltern mit schwer beeinträchtigten Kindern bietet nun etwas Unterstützung. Die Infos dazu.

Seit 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, in der Schweiz Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von 14 Wochen.
Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Anspruch auf Leistungen haben Arbeitnehmende, Selbstständige und als arbeitslos gemeldete Personen. Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden. Die Entschädigung für die Betreuung muss innerhalb von 18 Monaten bezogen werden. Diese Rahmenfrist beginnt am Tag, an dem das 1. Taggeld bezogen wird. 

Voraussetzungen 

Das Kind darf bei Eintritt der Krankheit oder des Unfalls das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Für die gesundheitliche Beeinträchtigung muss eine ärztliche Bestätigung vorliegen. 

Leistungen 

Das Taggeld beträgt 80% des Durchschnittseinkommens vor Anspruchsbeginn, höchstens jedoch 196 Franken pro Tag. Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 7350 Franken erreicht (7350 x 0,8/30 Tage = 196 Franken/Tag).

Anmeldung 

Die Anmeldung für die Betreuungsentschädigung muss bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. Bei Angestellten reicht die Arbeitgebenden die Anmeldung ein, Selbstständigerwerbende oder Personen, die Taggelder einer anderen Versicherung erhalten, müssen die Anmeldung selbst einreichen. 

Kündigungsschutz 

Eltern, die ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, unterliegen ab Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen, höchstens aber während 6 Monaten ab dem ersten bezogenen Taggeld einem Kündigungsschutz. Die Ferien dürfen aufgrund der Abwesenheit infolge Betreuungsurlaubs nicht gekürzt werden. 


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