Skip to main content

Coronavirus: Wann haben Eltern Anrecht auf Lohnersatz?

Ich muss zuhause bleiben, um meine Kinder zu betreuen. Bekomme ich meinen Lohn trotzdem, auch wenn ich deswegen nicht mehr zur Arbeit gehen kann?

In den ersten 3 Tagen muss der Arbeitgeber die Zeit für die Betreuung zur Verfügung stellen und den Lohn zahlen. Du bist aber verpflichtet, so schnell wie möglich eine Ersatzlösung für die Betreuung zu organisieren. Gelingt dies nicht, so hast du ab dem 4. Tag Anspruch auf Lohnersatz - auf Taggelder der Erwerbsersatzversicherung (EO).

Wer hat Anspruch auf Lohnersatz?

Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist und deren Lohn nach dem 3. Arbeitstag nicht mehr gewährleistet ist.
Aber: Wenn du Home Office machen kannst, ohne dass die Kinderbetreuung deine Arbeit beeinträchtigt, so hast du keinen Anspruch auf den Lohnersatz.

Ab wann gilt der Anspruch? 

Der Anspruch beginnt frühestens am 19. März 2020 (4. Tag nach Einführung der Massnahme am 16.3.2020).

Wann endet der Anspruch? 

Der Anspruch endet, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde oder die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus aufgehoben werden.

Wie hoch ist die Entschädigung? 

Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Brutto-Erwerbs-Einkommens, das vor der Massnahme verdient wurde, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Achtung: Nur 1 Elternteil hat pro Arbeitstag Anrecht auf eine Entschädigung.

Wie bekomme ich das Geld? 

Du muss die Entschädigung bei der Ausgleichskasse beantragen, bei der du versichert bist.
→ Hier findest du deine Ausgleichskasse: inforegister.zas.admin.ch/InfoWeb
→ Anmeldeformular und weitere Informationen: ahv-iv.ch

→ Brauchst du Hilfe für die Anmeldung oder für das Ausfüllen der Formulare? Dein Syna-Regionalsekretariat hilft dir gerne weiter!

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren