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Systemfehler mit Folgen für die Arbeitnehmenden

Es ist eine leidige Geschichte: Ein Unternehmen geht Konkurs, die Angestellten verlieren ihre Stelle und bleiben auf ausstehenden Lohnzahlungen sitzen. Der ehemalige Arbeitgeber aber gründet ganz einfach eine neue Firma. Nicht selten wiederholt sich die Geschichte bis zum erneuten Konkurs. Schuld daran ist die liberale Gesetzgebung in der Schweiz, die eine solche Praxis regelrecht begünstigt.

Meldet ein Unternehmen Konkurs an, gehen Gläubiger vielfach leer aus. Dies gilt leider oft auch für Angestellte. Denn was viele Betroffene nicht wissen: Bei einem Konkursverfahren kommt die sogenannte Insolvenzentschädigung der Arbeitslosenkasse für offene Lohnforderungen auf. Dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (mehr Infos im Artikel «Lohnverzug – was tun?»). Syna unterstützt Arbeitnehmende in der schwierigen Situation und verhilft ihnen zu ihrem Recht. Dank unermüdlichem Einsatz gelingt es uns immer wieder, auch in scheinbar hoffnungslosen Fällen etwas zu erreichen. An dieser Stelle berichten wir über zwei positive Beispiele aus den letzten Monaten:

Happy End für Pimkie-Angestellte

Das internationale Modeunternehmen Pimkie machte wiederholt Schlagzeilen mit unrühmlichen Geschäftspraktiken. Im vergangenen Dezember traf es das Personal des Detailhändlers in der Westschweiz: Kurz vor Weihnachten erhielten die 9 Angestellten in Genf und Crissier ihre fristlose Kündigung per Telefon. Einige Tage zuvor war der Konkurs über die Schweizer Tochtergesellschaft von Pimkie eröffnet worden. Dies hatte die Arbeitgeberin ihren Angestellten wohlweislich verschwiegen. So hatten sie weitergearbeitet – nichtsahnend, dass sie bald mit einer fristlosen Kündigung ohne ordentliches Kündigungsschreiben, Arbeitszeugnis und Lohnabrechnung dastehen würden.

In ihrer Not wandten sich die Betroffenen an Syna. Mit grossem Einsatz konnten die Regionalsekretäre von Syna Genf bei der Arbeitgeberin alle notwendigen Dokumente einfordern sowie die Auszahlung des Dezemberlohns bei der Arbeitslosenkasse erwirken. Als das Mutterunternehmen aus Frankreich – Inhaberin ist die reiche Familie Mulliez – vom Fall erfuhr, wollte es mit Syna verhandeln. Doch kurz vor einer Einigung liess der Konzern die Verhandlungen platzen. Die Begründung: Die Arbeitgeberin müsse keine Löhne zahlen, da diese ja nun von der öffentlichen Hand über die Arbeitslosenkasse beglichen würden.

Die Lage schien aussichtslos – bis sich Coop als langjähriger Sozialpartner von Syna im Regionalsekretariat meldete. Das Unternehmen bot an, die Dossiers von interessierten Betroffenen für eine allfällige Anstellung zu überprüfen. Mitte April erhielt Syna die erfreuliche Mitteilung: Alle Pimkie-Angestellten, die sich beworben hatten, sollten bei Coop eine Stelle erhalten. Fabrice Chaperon, Regionalverantwortlicher von Syna Genf, zum Fall Pimkie: «Syna konnte dank ihrer hervorragenden Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ihren Mitgliedern eine konkrete Lösung anbieten.» Ein schöner Erfolg, der auch zeigt, wie sich gut funktionierende Sozialpartnerschaften in vielerlei Hinsicht lohnen.

Lohnzahlungen für Benpac-Belegschaft

Auch für die Angestellten der Benpac Holding AG in Stans konnte Syna das Schlimmste abwenden. Schon länger hatten Gerüchte über einen möglichen Konkurs des Industrieunternehmens kursiert. Beunruhigte Mitarbeitende meldeten sich im Oktober 2021 bei Syna Ob-/Nidwalden, nachdem sie keinen Lohn erhalten hatten.

Mit Hilfe von Syna mahnten die Mitarbeitenden ihre Arbeitgeberin schriftlich und forderten den ausstehenden Lohn ein. Nach zwei erfolglosen Mahnschreiben kündigten mehrere Arbeitnehmende fristlos. Anschliessend klagten sie gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin bei der Schlichtungsbehörde Nidwalden. Auch hierbei unterstützte und beriet Syna die Betroffenen. Schliesslich erwirkte die Gewerkschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeit und der Ausgleichskasse, dass ein Konkursverfahren gegen die Benpac Holding AG eingeleitet wurde. Nun konnten die Betroffenen ihre Lohnforderungen beim Konkursamt Nidwalden einreichen.

Inzwischen hat die ehemalige Belegschaft ihren Lohn aus der Insolvenzentschädigung erhalten. Der zuständige Regionalsekretär Urs Gander sagt dazu: «Dank der Unterstützung von Syna konnte der Hinhaltetaktik der Benpac Holding ein Ende bereitet werden. So kamen die Angestellten zu ihrem Recht.»

Änderung des Konkursgesetzes gefordert

Beide Fälle zeigen, wie wichtig es ist, dass sich Betroffene unverzüglich professionelle Unterstützung holen. Denn nur wenn die notwendigen Massnahmen korrekt und rechtzeitig ergriffen werden, haben die Angestellten eine Chance, ihren geschuldeten Lohn zu erhalten. Syna ist in solchen Fällen für ihre Mitglieder da.

Ebenso wichtig wäre es allerdings, das Problem an den Wurzeln zu packen und insbesondere wiederholte Konkurse zu verhindern. Hier liegt der Fehler im System – in der liberalen Schweizer Gesetzgebung. In der Schweiz ist es viel zu einfach, nach einem erfolgten Konkurs ohne Konsequenzen erneut ein Unternehmen zu gründen. Dafür bezahlen müssen nicht nur die betroffenen Angestellten, sondern auch die öffentliche Hand: Die Insolvenzentschädigung für nicht bezahlte Löhne und die Auffangeinrichtungen der Sozialwerke für etwaige Beitragslücken bei Pensionskasse und AHV. Syna kritisiert die Schweizer Gesetzgebung scharf und fordert eine Änderung des Konkursgesetzes. Es darf nicht sein, dass sich Arbeitgebende vor den menschlichen und finanziellen Folgen von Konkursen drücken und die Allgemeinheit am Ende dafür geradestehen muss.

In der Politik ist die Problematik seit Längerem bekannt. Nun soll diesbezüglich endlich gehandelt werden: Bundesrat und Parlament wollen diverse Anpassungen an den entsprechenden Gesetzen in Angriff nehmen. Syna begrüsst dieses Vorgehen.

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