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Ein Zeichen der Anerkennung

Die Mindestlöhne in der Holzbaubranche in der Deutschschweiz und im Tessin steigen per 2020 um 1,5%. Das haben die Lohnverhandlungen der Sozialpartner ergeben.

 Die Gewerkschaften Syna, Unia, Baukader Schweiz und der Kaufmännische Verband haben mit dem Branchenverband Holzbau Schweiz eine Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt, welche die neuen Mindestlöhne bestimmt.

Mehr Erfahrung = mehr Lohn 

Die generelle Erhöhung der Mindestlöhne um 1,5% ist eine Leistungsanerkennung für viele Mitarbeitende in einer Branche, die sich sehr schnell entwickelt – und die über einen sehr fortschrittlichen GAV verfügt.
Dieser kennt neben den Mindestlöhnen auch den automatischen Lohnanstieg nach Erfahrungsjahren: In den Lohntabellen des GAV steigen die Löhne in den ersten 10 Arbeitsjahren durchschnittlich um 1,8 bis 2,8%.
Bei den jährlichen Stufenanstiegen werden neben der Berufserfahrung in der Funktion auch die individuelle Fort- und Weiterbildung und die verschiedenen Anstellungsfunktionen berücksichtigt. Rund 70% der Mitarbeitenden in der Holzbaubranche profitieren vom Stufenanstieg in den ersten 10 Erfahrungsjahren.

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