Keine Zustimmung zum Rahmenabkommen in dieser Form
An der heutigen Konsultation der Sozialpartner zum Vorschlag der EU für ein institutionelles Rahmenabkommen hat Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, dem Bundesrat seine Position erneut verdeutlicht. Ein Rahmenabkommen, das die bisherigen flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen schwächt und die eigenständige Weiterentwicklung in Frage stellt, ist für die Arbeitnehmenden ein schlechtes Abkommen. Travail.Suisse kann einem Rahmenabkommen in dieser Form unmöglich zustimmen. Der Bundesrat ist gefordert, die Schwachstellen beim Arbeitnehmerschutz auszumerzen, erst dann ist eine abschliessende Beurteilung möglich.
Die 8-tägige Voranmeldefrist und die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution sind zentrale Schutzinstrumente gegen Lohndumping. Die Voranmeldefrist ist notwendig, um überhaupt Kontrollen von Firmen aus dem Ausland organisieren und durchführen zu können; die Kaution garantiert, dass Sanktionen gegen fehlbare Firmen auch tatsächlich durchgesetzt werden können, ohne dass sich diese durch Konkurs den drohenden Sanktionen entziehen und so die FlaM unterlaufen. «Der Bundesrat ist aufgefordert, die Schwachstellen beim Arbeitnehmerschutz auszumerzen, erst dann ist eine abschliessende Beurteilung möglich», sagt Wüthrich.
Eine politische Mehrheit für ein solches Rahmenabkommen ist auch nach der Konsultation kaum vorstellbar - nicht zuletzt weil neben den Fragen des Lohnschutzes auch noch viele Fragen zur Zukunft der kantonalen Beihilfen oder der möglichen Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie offen sind. Travail.Suisse und seine Verbände werden auch weiter aktiv die Interessen der Arbeitnehmenden verteidigen, damit diese nicht für die Interessen der Wirtschaft am EU-Marktzugang geopfert werden.
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Arno Kerst, Präsident