Arbeitnehmende haben zu wenig Schutz
Die Schweiz ist für ihr liberales Arbeitsrecht und einen wenig ausgebauten Kündigungsschutz bekannt. Dies kann positiv sein für die Entstehung von unbefristeten Stellen. Es braucht aber begleitend dazu unbedingt eine gelebte und verantwortungsvolle Sozialpartnerschaft.
Dank einer starken Sozialpartnerschaft können sich branchenspezifische Lohn- und Arbeitsbedingungen schrittweise positiv entwickeln, und bei Krisen können starke Sozialpläne die Betroffenen auffangen. In vielen Branchen gibt es aber keine allgemeingültig erklärten oder gar keine Gesamtarbeitsverträge mit Schutzbestimmungen zu Arbeit und Lohn.
Angesichts der Globalisierung und der schnellen Entwicklungen in der Wirtschaft erleben die Arbeitnehmenden ihre Stelle als immer weniger sicher. Vor diesem Hintergrund fehlt ein wirksamer Kündigungsschutz – vor allem für ältere und langjährige Arbeitnehmende.
Soziale Sicherheit: Leistungen werden abgebaut
Wer nicht mehr arbeiten kann, ist angewiesen auf ein engmaschiges Sozialsystem. Politische Kreise schwächen dieses aber bewusst durch ungenügende Finanzierung. So werden die Hürden für den Eintritt in Sozialversicherungen erhöht und deren Leistungen abgebaut.
Eine obligatorische Krankentaggeldversicherung fehlt immer noch. Die Krankenkassenprämien-Verbilligung wird im Rahmen kantonaler Sparprogramme reduziert. Und nach der gescheiterten Revision der Altersvorsorge bleiben die Renten unter Druck. Zudem werden die IV-Renten abgebaut, was letztlich viele in die Sozialhilfe treibt. Die Bemühungen zur vermehrten Arbeitsmarktintegration sind an sich gut. Ohne Unternehmen als Kooperationspartner, die ihre soziale Verantwortung wahrnehmen, bringen sie aber keinen Erfolg.
Neben dem finanziellen Druck wirkt sich auch die Digitalisierung auf die Fallbearbeitung der Sozialversicherungen aus. Fälle werden vermehrt automatisiert bearbeitet und verrechnet. Bei der Erteilung von Sozialleistungen gibt es weniger Möglichkeiten, individuelle Verhältnisse oder Bedürfnisse zu berücksichtigen – mit entsprechend negativen Konsequenzen für die Versicherten.