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Mach mal Pause – aber richtig!

Erholung muss sein. Das Arbeitsgesetz verlangt deshalb den Unterbruch der Arbeit nach einer gewissen Zeit. Was du beim Pausieren wissen musst.

Das Gesetz sieht für Pausen folgende Mindestdauer vor: eine Viertelstunde bei mehr als fünfeinhalb Stunden Arbeitszeit, eine halbe Stunde bei mehr als sieben Stunden und eine Stunde bei mehr als neun Stunden. Die Pause sollte jeweils etwa in der Hälfte der Arbeitszeit erfolgen.

Pausen sind zur Erholung und zur Verpflegung gedacht. Sie müssen gemacht werden, dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich. Sie gelten deshalb nicht als Arbeitszeit – und müssen nicht bezahlt werden. Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn du eine Maschine nicht verlassen darfst, weil du bei einer Störung sofort eingreifen musst, oder wenn du während des Essens in der Kita eine Aufsichtspflicht hast. Dann muss die Pause bezahlt werden. Was oft gemacht wird, aber nicht erlaubt ist: Pausen ausfallen lassen und dafür früher Feierabend machen.

Für Angestellte mit Familienpflichten gibt es Sondervorschriften, auf Verlangen erhalten sie mehr Mittagspause. Auch Schwangere haben Anrecht auf zusätzliche Pausen.

Und Achtung: Kurze Rauchpausen sind Arbeitsunterbrüche – und deshalb eigentlich nicht bezahlt. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf die Zigarettenpause!

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