Am 21. Januar stimmte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) einer Standesinitiative des Kantons Zürich zu, die statt der bisherigen vier nun zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr fordert. Diese Entscheidung ist besorgniserregend.
Hektik, Zeitdruck und unvorhergesehene Situationen führen oft dazu, dass Arbeitszeiten und Pausen durcheinandergewirbelt werden. Drei Beispiele aus unterschiedlichen Berufen zeigen, wie unterschiedlich Arbeitszeiten in der Praxis gehandhabt werden. Daniel Zoricic, Leiter des deutschschweizerischen Kompetenzzentrums für Recht bei Syna, gibt eine Einschätzung, ob die gesetzlichen Vorgaben dabei eingehalten wurden.
Die Arbeitswelt unterliegt einem kontinuierlichen Wandel. Im Interview erläutert Thomas Bauer, Leiter der Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse, welche Chancen und Herausforderungen die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeiten mit sich bringt und welche Arbeitsmodelle künftig an Bedeutung gewinnen könnten.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) plant eine weitere Liberalisierung der Sonntagsarbeit. Verkaufsläden sollen künftig an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr geöffnet sein dürfen, statt wie bisher nur an vier. Syna lehnt diese Änderung entschieden ab und sieht darin einen klaren Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag.
In unseren gewerkschaftlichen Sprechstunden werden immer wieder Fragen zu Überstunden gestellt. Hier ein kurzer Überblick.
Ein Mitglied meldet sich bei uns: «Ich arbeite 40% im Detailhandel. Im letzten Jahr habe ich 50 Minusstunden gemacht – weil ich im Arbeitsplan zu wenig eingeteilt oder früher als geplant nach Hause geschickt wurde. Mein Chef will nun, dass ich alle Minusstunden im Dezember abarbeite.» Das sagt unsere Rechtsberatung dazu.
Der Sonntag ist in der Schweiz grundsätzlich arbeitsfrei. Gearbeitet wird nur ausnahmsweise in Berufen, in denen dies für die Gesellschaft notwendig ist, zum Beispiel im Gesundheitswesen, im öffentlichen Verkehr oder bei der Feuerwehr. Bis heute ist der Sonntag für 85% der Arbeitnehmenden normalerweise kein Arbeitstag. Nun aber erfolgen immer mehr Angriffe von Bundesrat und Parlament auf den arbeitsfreien Sonntag und dies, obwohl er seit langem nicht mehr so wichtig war wie jetzt.
Die Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV MEM) sind abgeschlossen. Die Arbeitnehmenden-Organisationen haben eine Erhöhung der Arbeitszeit, wie sie ASM/Swissmem angestrebt hat, abgewehrt. Leider gab es keine Einigung über Verbesserungen, welche – angesichts des Fachkräftemangels – die Branche für Arbeitnehmende attraktiver gemacht hätte. Damit wurde eine Chance verpasst. Um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden, wird der bestehende GAV MEM verlängert und gilt für weitere fünf Jahre.
Die Gesellschaft wandelt sich und mit ihr die Arbeitswelt. Davon müssen alle profitieren, nicht nur Arbeitgebende. Damit auch Arbeitnehmende von den technischen Fortschritten profitieren, braucht es eine Reduktion der Arbeitszeit. Ausserdem muss das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit gesetzlich festgelegt werden.