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Resolution: Recht auf Freizeit und Planbarkeit der Arbeitszeit

Die Gesellschaft wandelt sich und mit ihr die Arbeitswelt. Davon müssen alle profitieren, nicht nur Arbeitgebende. Damit auch Arbeitnehmende von den technischen Fortschritten profitieren, braucht es eine Reduktion der Arbeitszeit. Ausserdem muss das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit gesetzlich festgelegt werden.

Die Digitalisierung hat Einfluss auf unser aller Leben. E-Banking, Self-Checkout-Kassen und Videotelefonie sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Der Gang auf die Bank ist nicht mehr nötig, beim Einkaufen kann auf die menschliche Interaktion verzichtet werden und für ein Treffen können alle bequem zuhause bleiben. Was uns einerseits das Leben vereinfachen soll, hat aber auch seine Kehrseiten. Menschen, die nicht sehr technik-affin sind, drohen abgehängt zu werden. Der menschliche Kontakt wird wegrationalisiert. Die gesparte Zeit kann für zusätzliche Aktivitäten eingesetzt werden, was die Gesellschaft zunehmend beschleunigt und zu Stress führt.

Das hinterlässt auch Spuren im Arbeitsleben. Um Kosten zu sparen, werden gewisse Stellen statt mit Menschen mit Maschinen besetzt, die wiederum von Menschen überwacht werden – aber von weniger, was Kosten spart. Die Folge: Die verbleibenden Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zu ihrer Arbeit noch die Überwachung der Maschinen übernehmen. Profitieren tut davon nur der Arbeitgeber. Für die Arbeitnehmenden hingegen bedeutet dies eine zunehmende Beschleunigung und Verdichtung der Arbeit. Das hat Folgen. Laut der emeritierten Professorin für Arbeitsmedizin Brigitta Danuser führt Arbeit, die über längere Zeit überbeanspruchend ist, zu Krankheiten – physisch, psychisch oder kognitiv. Damit es nicht so weit kommt, braucht es entweder Entlastung der Angestellten, zum Beispiel durch zusätzliche Mitarbeitende. Oder ausreichend und genügend lange Pausen, in denen die Arbeiter/-innen nicht zur Verfügung stehen müssen. Es ist höchste Zeit, dass die psychische Gesundheit von Arbeitnehmenden höher gewichtet wird als kurzfristige Profite.

Ständige Verfügbarkeit: Das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit

Die EU diskutiert zurzeit die Einführung eines Rechts auf «Nicht-Erreichbarkeit». Also von Zeiten, in denen Arbeitnehmende dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen und auch keine Nachrichten beantworten müssen. Die Schweiz kennt noch keine solche Gesetzgebung: Abgesehen vom Verbot von Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es hierzu keinen Schutz der Arbeitnehmenden. Das muss sich ändern: Die Schweiz muss der EU nachziehen und zusätzlich zum oben beschriebenen Arbeitsverbot auch ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit definieren.


Syna fordert:
  • Die Erweiterung des Arbeitsgesetzes um ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit
  • Die Aufnahme der Forderung in alle GAV-Verhandlungen
Bessere Balance: Reduktion der Arbeitszeit

Die Schweiz hat nach wie vor eine der höchsten Wochenarbeitszeiten. Der Vergleich mit unseren Nachbarländern zeigt, dass es auch mit weniger geht. Studien belegen ausserdem, dass es möglich ist, die Arbeitszeit von fünf auf vier Tage zu reduzieren, ohne Auswirkungen auf die Produktivität. Der Umfang der geleisteten Arbeit bleibt derselbe. Der Grund: Die längere Freizeit wirkt sich positiv auf die Motivation der Arbeitnehmenden aus, was wegfällt ist vorwiegend unproduktive Zeit. Hinzu kommen die gesundheitlichen Vorteile einer Arbeitszeitreduktion: Ab 43 Stunden pro Woche werden Arbeitnehmende eher krank. Sind es regelmässig mehr als zehn Stunden täglich, steigt das Risiko laut Danuser sogar exponentiell.

Von einer Reduktion würden alle profitieren. Eine Reduktion der Arbeitszeit – ob in Form einer Fünftage- oder einer Viertagewoche – darf folglich keine Lohneinbussen für die Arbeitnehmenden zur Folge haben.


Syna fordert:
  • Eine Reduktion der Arbeitszeit ohne Lohneinbussen
  • Fünftage- oder Viertagewoche: Die Arbeitnehmenden sollen entscheiden können

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