Unsicherheit für Arbeitnehmende reduzieren!
Die Massnahmen werden für die ganze Bevölkerung ihre Wirkung haben. Travail.Suisse begrüsst, dass die Einschränkungen national einheitlich gelten und nicht in jedem Kanton eigene Regimes gelten. Das Arbeitsleben geht daneben weiter. Travail.Suisse fordert alle Unternehmen auf, sämtliche Massnahmen zu ergreifen, dass ihre Mitarbeitenden geschützt werden. Homeoffice muss das Ziel sein, wo dies nicht möglich ist, sollen die Kontakte soweit möglich eingeschränkt werden. Für arbeitstätige Eltern, die sich nicht anders organisieren können, müssen die Arbeitgeber kulant sein, damit sie ihre elterliche Sorge wahrnehmen können.
Gewerkschaftliche Aktivitäten werden ebenfalls eingeschränkt. Bei Syna und weiteren Mitgliedsorganisationen von Travail.Suisse werden die Beratungen für Arbeitnehmende per Telefon und Email gewährleistet.
Der Bundesrat hat für Freitag weitere Entscheide in Aussicht gestellt. Die Kurzarbeit soll erleichtert und Soforthilfe für befristet angestellte Arbeitnehmende und Selbstständige beschlossen werden. Travail.Suisse begrüsst diese Massnahmen. «Es fehlen aber weiterhin klare Anhaltspunkte und eindeutige Verhaltensregeln über die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmenden», sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Für Travail.Suisse ist die wichtigste ungeklärte Frage weiterhin die Lohnfortzahlung. Diese ist nötig, damit die Arbeitnehmenden den Empfehlungen des BAG wirklich folgen können. Die Frage wird im Gespräch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft eingebracht. Travail.Suisse ist dankbar für das grosse Engagement der Arbeitnehmenden, insbesondere im Gesundheitswesen, damit unsere Gesellschaft weiter funktionieren kann.
Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident