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Vaterschaftsurlaub: Lücken schliessen, Klarheit schaffen

Ein neues Rechtsgutachten stützt die Forderung von Syna, dass bestehende gesamtarbeitsvertragliche Lösungen in vielen Fällen zum gesetzlichen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden.  

Neues Rechtsgutachten bestätigt Syna
Seit 119 Tagen ist der gesetzliche Vaterschaftsurlaub in Kraft. Erste Familien konnten von ihrem neuen Recht profitieren, andere kämpfen noch darum. Mit weiteren politischen Anpassungen können Lücken geschlossen und die Rechtsdurchsetzung verbessert werden. Ein neues Rechtsgutachten stützt zudem die Forderung von Syna und Travail.Suisse, dass bestehende gesamtarbeitsvertragliche Lösungen in vielen Fällen zum gesetzlichen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden.

Gesamtarbeitsvertragliche Lösungen kommen zu den zwei Wochen dazu 

Bereits vor der Einführung des Vaterschaftsurlaubs enthielten verschiedene Gesamtarbeitsverträge Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub. Ein neues Rechtsgutachten von Professor Thomas Geiser schafft nun Klarheit zum Verhältnis zwischen dem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub und diesen bestehenden Lösungen. In vielen Fällen – allen voran in gewerblichen Branchen – müssen die bestehenden Lösungen zum neuen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden. Syna wird sich in kommenden Verhandlungen auf dieses Rechtsgutachten berufen und entsprechende Forderungen stellen.

Gesetzliche Lücken schliessen, Rechtsdurchsetzung verbessern 

Die gesetzliche Regelung für den Vaterschaftsurlaub betrifft nur privatrechtlich angestellte Arbeitnehmende. Die Verbände von Travail.Suisse fordern, dass zukünftig auch alle Arbeitnehmenden in öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub erhalten. Zudem braucht es für die Rechtsdurchsetzung unbedingt einen besseren Schutz vor Kündigung, wie beim Mutterschaftsurlaub.

Syna setzt sich zusammen mit Travail.Suisse dafür ein, dass die Pandemie nicht als Vorwand dient für Rückschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Gleichstellung. Im Gegenteil braucht es nun weitere Fortschritte für alle Arbeitnehmenden.


Vollständige Unterlagen:  www.vaterschaftsurlaub.ch/medien

Weitere Informationen

Mathias Regotz, Leiter Interessen- und Vertragspolitik Syna


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