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Arbeit und Krankheit – welche Rechte habe ich?

Welche Rechte habe ich bei meiner Arbeit, wenn ich krank werde? Wir beantworten die häufigsten Fragen.

Wann muss ich dem Arbeitgeber meine Abwesenheit melden?

So früh wie möglich, wenn es geht, vor Arbeitsbeginn. Das erlaubt deinem Arbeitgeber, einen Ersatz für dich zu organisieren und vermeidet Unsicherheiten bezüglich der Abwesenheitsgründe.
Wenn du keine Gründe für deine Absenz angibst, könnte dies als Verlassen der Arbeitsstelle ausgelegt werden.

Braucht es ein Arztzeugnis?

Die Beweislast einer Arbeitsverhinderung liegt bei der/beim Arbeitnehmenden.
Das beste Mittel dafür bleibt ein Arztzeugnis, das den Beginn der Krankheit sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angibt. In der Regel wird ein Arztzeugnis ab dem zweiten oder dritten Krankheitstag verlangt.
Ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag oder ein individueller Arbeitsvertrag kann jedoch eine andere Regelung vorschreiben.
Der Arbeitgeber darf bereits ab dem ersten Tag der Abwesenheit ein Arztzeugnis fordern.

Kann der Arbeitgeber mein Arztzeugnis anfechten?

Ein Arztzeugnis ist kein absolutes Beweismittel, es kann infrage gestellt werden. Unter Umständen widerspricht das Verhalten einer/eines Arbeitnehmenden seiner Arbeitsunfähigkeit.
Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber eine Untersuchung beim Vertrauensarzt verlangen.

Muss ich meinem Arbeitgeber angeben, unter welcher Krankheit ich leide?

Nein. Der medizinische Grund der Absenz gehört zur Privatsphäre der/des Arbeitnehmenden.
Selbst wenn die Untersuchung von einem Vertrauensarzt erfolgte, darf dieser nur die Gültigkeit der Arbeitsunfähigkeit bestätigen oder aufheben, den Arbeitgeber aber nicht über die ärztliche Diagnose informieren.
 

Ist es möglich, in die Ferien zu verreisen während einer Krankschreibung?
Im Prinzip nein. Eine Reise ins Ausland könnte dazu führen, dass die Arbeitsunfähigkeit angezweifelt wird.
Die/der Krankgeschriebene muss alles daran setzen, die Genesung zu fördern und alles vermeiden, was die Gesundung beeinträchtigen könnte.
In sehr speziellen Fällen kann sich ein Auslandsaufenthalt allerdings positiv auf die Genesung auswirken. Dies muss ein ärztliches Attest bestätigen.
Besteht eine Erwerbsausfallversicherung, muss zudem vor der Abreise deren Einverständnis eingeholt werden.
Habe ich während der Krankheit weiter Anrecht auf meinen Lohn?
Wenn dein Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate besteht oder für mehr als 3 Monate abgeschlossen wurde, hast du Anrecht auf Lohnfortzahlung gemäss Artikel 324a Abs. 2 OR.
Die Dauer der Zahlung hängt in diesem Fall von den absolvierten Dienstjahren beim Arbeitgeber ab.

Möglicherweise hat dein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, welche die Kosten deckt. Dann sind Dauer und Höhe der Entschädigung in der Versicherungspolice geregelt. Üblicherweise beträgt die Zahlung 80% des Gehalts.

Kann mir mein Arbeitgeber kündigen?

Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber den Vertrag nicht kündigen, wenn die/der Arbeitnehmende aufgrund einer Krankheit oder eines Unfall ohne eigenes Verschulden vollständig oder teilweise arbeitsunfähig ist.
Dies gilt für eine Dauer von

  • 30 Tagen ab Beginn der Krankschreibung im 1. Dienstjahr,
  • während 90 Tagen vom 2. bis 5. und
  • während 180 Tagen ab dem 6. Dienstjahr.


Eine Kündigung während dieser Schutzfrist ist nichtig. Wurde die Kündigung bereits zuvor ausgesprochen, so wird die Kündigungsfrist ausgesetzt und läuft erst nach Ablauf des Schutzes weiter.

Fazit

Die Situation bei einer Krankheit ist für Arbeitnehmende sehr heikel. Die Lohnzahlung ist nicht unbedingt garantiert, und der Kündigungsschutz während der Krankheit ist unzureichend.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, wende dich an dein Regionalsekretariat. Wir helfen dir gerne.


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