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Coiffeur-Salons wieder offen: Viel Arbeit, wenig Information

Während der ersten Woche der Wiedereröffnung haben wir einige beunruhigende Feststellungen gemacht, die bestätigen, was Syna fordert: Es braucht deutlich mehr Kontrollen, und das Personal muss vollumfänglich über die Schutzmassnahmen informiert werden.

Um die 2-Meter-Distanz zwischen den Kundinnen und Kunden zu garantieren, dürfen die Arbeitgeber nur die Hälfte ihrer Sitze nutzen und müssen jeweils einen von zwei auszulassen. Für manche Arbeitgeber war dies der Anlass, die Fläche des Ladens zu vergrössern: Keller und Nebenräume wurden umgestellt um Quadratmeter dazuzugewinnen und so mehr Kundschaft bedienen zu können. Aber selbst wenn die 2-Meter-Regel eingehalten wird, ist es schwierig die Vorgabe von maximal einer Person pro 10 Quadratmeter umzusetzen. Dies gilt besonders für die kleinen Geschäfte. Hinzu kommt, dass nur selten am Eingang angezeigt wird, wieviele Personen sich maximal im Laden aufhalten dürfen. Für einen effizienten Schutz braucht es also beiden Bedingungen: 2-Meter-Abstand zwischen zwei Arbeitsstellen und maximal eine Person pro 10 Quadratmeter.

Angst wegen Masken

Gemäss dem Schutzkonzept ist das Tragen der Maske für Angestellte und Kundschaft obligatorisch. Diese Vorgabe wird mit vereinzelten Ausnahmen umgesetzt. Das Tragen der Maske schützt jedoch nur, wenn man weiss, wie man sie benutzt und richtig einsetzt. Dazu braucht es mehr Informationen und Instruktionen. Einige Angestellte von Coiffeur-Ketten erhielten vom Arbeitgeber Masken aus Stoff, die sie waschen und wiederverwenden müssen – und sorgen sich, ob diese Masken sie effektiv schützen.

Das grösste Problem sind fehlende Informationen für die Kundinnen und Kunden. Viele Coiffeur-Geschäfte halten das offenbar nicht für notwendig. Oftmals sind nur das Plakat des Bundesamts für Gesundheit angebracht, das wir alle seit März kennen und das die generellen Massnahmen aufzeigt. Über die Massnahmen, welche die Branche für sich ausgearbeitet hat, werden oft nur zum Teil oder gar nicht angezeigt. Wir haben auch festgestellt, dass die Angestellten Massnahmen zum Gesundheitsschutz und die Vorgaben zur Reinigung von Material und Räumlichkeiten nicht kennen. Die Arbeitgeber haben aber die gesetzliche Pflicht, die Angestellten zu informieren zu schulen.

Längere Arbeitszeiten

Wie erwartet hat ein Teil der Geschäfte ihre Öffnungszeiten verlängert – und somit die Arbeitszeiten ihres Personals ausgedehnt: 12-Stunden-Schichten und Arbeitswochen mit mehr als 50 Stunden waren in der Woche der Wiedereröffnung keine Seltenheit. Zudem haben sich mehrere Arbeitnehmerinnen bei uns beschwert, dass sie keine Pausen machen konnten und dass es auch bei schon vor der Krise da.

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