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Lehre in Coronazeiten: Das erwartet dich beim Qualifikationsverfahren

Gehörst du zu den 75 000 Lernenden, die dieses Jahr ihre Lehre abschliessen? Good News! Du wirst deine Lehre abschliessen können!

Was dich sicher freuen wird: Es werden keine schulischen Prüfungen stattfinden, weder in der Allgemeinbildung noch für die Berufskenntnisse. Für die Endnoten gelten die bis zum Ende des ersten Semesters 2019/2020 erzielten Zeugnisnoten.
Für die Praktische Arbeit (PA) gilt, je nach Beruf, folgende Variante: 

  1. Durchführung einer individuellen Projektarbeit (IPA) oder einer vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA) im Lehrbetrieb.
  2. Wenn das nicht möglich ist, wird eine zentral vorgegebene praktische Arbeit in einem Prüfungszentrum sein. Bereits absolvierte VPA werden dabei berücksichtigt.
  3.  Keine Durchführung: Wenn eine praktische Prüfung aufgrund der Umstände nicht möglich ist, dann wird deine Leistung von deinem Lehrbetrieb beurteilt. In diesem Fall zählen die Noten von bereits abgelegten praktischen Arbeiten nicht.
    Wenn Leistungsbeurteilungen aus der beruflichen Praxis vorliegen, dann zählen diese zu 30%. Ansonsten gilt die Beurteilung deiner Berufsbildnerin oder deines Berufsbildners zu 100%.

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