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Coronavirus: Erwerbsersatz bei Quarantäne

Du musst in Quarantäne bleiben und kannst deswegen nicht zur Arbeit? Dann bekommst du eventuell Ersatz für den Erwerbsausfall. Das sind die Bedingungen.

Wer am Coronavirus erkrankt ist, muss nicht nur die Symptome auskurieren, sondern sollte auch 10 Tage nicht in Kontakt mit anderen Menschen treten. Das ist die Quarantäne, die das Bundesamt für Gesundheit vorgibt. Während dieser Zeit erhalten Erkrankte ihren Lohn, wenn sie ein entsprechendes Arztzeugnis vorweisen können.

Die Quarantäne kann aber auch von den Behörden oder von einem Arzt angeordnet werden, wenn jemand mit erkrankten Personen in Kontakt gekommen ist. In diesem Fall muss man zu Hause bleiben und kann nicht am Arbeitsplatz erscheinen – auch wenn man nicht krank ist.

Lohnersatz 

Der Bundesrat hat entschieden, dass es in diesen Fällen eine Entschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO) gibt. Das musst du dazu wissen:

  • Anrecht auf Entschädigung haben alle Personen, die in behördlich oder ärztlich (mit Arztzeugnis) verordneter Quarantäne sind.
  • Achtung:
    • Wer Home Office macht, hat kein Anrecht auf Entschädigung.
    • Wer sich aus Vorsicht selbst in Quarantäne begeben will, hat nicht automatisch Anspruch auf Entschädigung oder Lohn. Kontaktiere im Verdachtsfall einen Arzt/eine Ärztin.
  • Die Entschädigung wird ab dem 4. Tag der Abwesenheit von der Arbeit ausgerichtet. Die ersten 3 Tage übernimmt üblicherweise der Arbeitgeber.
  • Die Entschädigung endet, wenn die Quarantäne beendet ist.
  • Die Entschädigung beträgt 80% des bisherigen durchschnittlichen Bruttoeinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Wie bekomme ich das Geld? 

Achtung: Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Du musst sie selber beantragen, und zwar bei der Ausgleichskasse, bei der du versichert bist.
→ Hier findest du deine Ausgleichskasse: inforegister.zas.admin.ch/InfoWeb
→ Anmeldeformular und weitere Informationen: ahv-iv.ch

Benötigst du für die Anmeldung oder für das Ausfüllen der Formulare Hilfe? Dein Syna-Regionalsekretariat hilft dir gerne weiter!

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