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Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation: Bis zum 15. Februar 2023 für 25- bis 40-Jährige möglich

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern schon in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, können sich seit Februar 2018 bis zum 25. Lebensjahr erleichtert einbürgern lassen. Bis zum 15. Februar 2023 wird diese Möglichkeit für Personen bis 40 Jahre ausgeweitet.Travail.Suisse und Syna fordern darum diese Gruppe speziell dazu auf, die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung im verbleibenden Zeitraum noch zu nutzen. Um die Zukunft der Schweiz zu gestalten, braucht es die Mitsprache und das politische Engagement aller – und insbesondere auch derjenigen Personen, die als Einheimische ohne Schweizer Pass längst im Sozial- und Arbeitsleben integriert sind.

Ein Viertel aller erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz sind wegen des fehlenden Schweizer Passes von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Rund 350 000 dieser Menschen sind hier geboren, rund 35 000 von ihnen gehören gar zur dritten Generation. Personen der dritten Ausländergeneration sind in der Schweiz geboren, fühlen sich selbstverständlich als Teil der Gesellschaft und nehmen am beruflichen und sozialen Leben teil. Sie sind Einheimische – ohne Schweizer Pass. In ihren politischen Rechten sind sie deshalb eingeschränkt. Auf Bundesebene und in den meisten Kantonen und Gemeinden haben sie kein Stimm- und Wahlrecht und können sich nicht für politische Ämter zur Verfügung stellen. Dies ist verlorenes Potenzial.

 
2017 haben mehr als 60 Prozent der Stimmberechtigten und zwei Drittel der Kantone einen Verfassungsartikel gutgeheissen, der es Personen der dritten Generation ermöglichen soll, die Schweizer Staatsangehörigkeit in einem erleichterten Verfahren zu erwerben. Allerdings wird die erleichterte Einbürgerung durch eine Altersgrenze stark eingeschränkt. Personen der dritten Ausländergeneration werden nur erleichtert eingebürgert, wenn sie das Gesuch und die nötigen Unterlagen vor dem vollendeten 25. Altersjahr einreichen. 

Bis zum 15. Februar 2023 gelten jedoch noch Übergangsbestimmungen: Personen, die über 25 Jahre alt sind, können die erleichterte Einbürgerung beantragen, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt ihr 40. Altersjahr noch nicht erreicht haben.

Praktische Informationen zum Verfahren
Unter folgendem Link (Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation) sind Informationen des Staatssekretariats für Migration zu finden, die sich an Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation richten, z. B. eine Liste mit den Bedingungen, die für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation erfüllt sein müssen, und enthält spezifische Informationsblätter für Personen unter und über 25 Jahren. Auch sind Informationen enthalten, wo das Antragsformular bestellt werden kann und welche Dokumente dem Antrag beigelegt werden müssen.

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