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Gastgewerbe: Mein Betrieb macht zu - was jetzt?

Arbeit /

Alle Gastronomiebetriebe sind bis mindestens 19. April geschlossen. Arbeitest du im Gastgewerbe? Du hast Anrecht auf deinen Lohn! Das musst du tun.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass alle Restaurants und Bars bis zum 19. April geschlossen werden müssen. Was heisst das für die Angestellten?
Syna informiert dich hier über deine Rechte:

Mein Betrieb wurde geschlossen. Habe ich Anrecht auf Lohn? 

Dein Betrieb trägt das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko. Er hat deshalb die Pflicht, deinen Lohn weiter zu zahlen – auch wenn ihn das stark belasten kann.
Arbeitgeber werden aber über die sogenannte Kurzarbeitsentschädigung finanziell stark unterstützt und erhalten die nötigen Mittel, um die Löhne weiter zu bezahlen.

Mein Arbeitgeber hat den Betrieb geschlossen und mich fristlos entlassen. Was kann ich tun?

Melde dich umgehend beim RAV. Wenn die Voraussetzungen gemäss Arbeitslosenversicherung erfüllt sind, hast du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt, weil ich befürchte, dass mein Lohn nicht mehr bezahlt werden kann. Wie muss ich weiter vorgehen?

Melde dich umgehend beim RAV. Wenn die Voraussetzungen gemäss Arbeitslosenversicherung erfüllt sind, hast du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Wenn deine Befürchtung begründet ist, dann ist kein Vorgehen rechtens. Du musst deshalb nicht mit Sanktionen von der Arbeitslosenkasse rechnen.

Aufgrund der Schulschliessung musste ich zu Hause bleiben, um auf die Kinder aufzupassen. Jetzt hat mich mein Arbeitgeber entlassen. Was kann ich tun? 

Melde dich umgehend beim RAV. Wenn die Voraussetzungen gemäss Arbeitslosenversicherung erfüllt sind, hast du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Mit Sanktionen von der Arbeitslosenkasse musst du in diesem Fall nicht rechnen.

Informiere dich über deine Rechte 

Bitte informiere dich auch auf unserer Homepage über deine Rechte:
-> syna.ch/coronavirus
-> syna.ch/gastgewerbe

Wir beraten dich wenn nötig. Unsere Regionalsekretariate sind telefonisch erreichbar: syna.ch/regionen
Oder rufe unsere Hotline an: 0848 848 868 

Wir sind für dich da!

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