Skip to main content

Höhere Mindestlöhne für Pharma-Assistenten/-innen: bleibt es bei der Empfehlung?

Am 19. Mai 2022 tagte die Generalversammlung (GV) des Apothekerverbandes des Kantons Zürich (AVKZ). Zur grossen Überraschung erhöhten die Mitglieder die vom Vorstand vorgeschlagene Mindestlohnempfehlung für Pharma-Assistenten/-innen auf 13x4500 Franken. Die Gewerkschaft Syna begrüsst den Entscheid der GV, kritisiert aber den Empfehlungscharakter und wünscht sich eine verbindliche Regelung.

Eine Erhöhung der Mindestlöhne ist dringend nötig, denn in der Branche herrscht akuter Fachkräftemangel. Das dürfte zum einen damit zusammenhängen, dass die Ansprüche an die neue Ausbildung Fachmann / Fachfrau Apotheke ständig steigen, ohne dass das Lohnniveau angepasst wird. Es liegt aber sicher auch daran, dass die Fachkräfte während der Pandemie zusätzliche Kompetenzen erworben haben, hauptsächlich in den Bereichen Testen und Impfen. Berücksichtigt man ferner, dass in anderen Branchen, wie z. B. im Detailhandel, die Mindestlöhne in den letzten Jahren markant gestiegen sind, ist es höchste Zeit für eine Anpassung nach oben.

Problematik seit langem erkannt

2015 thematisierte Syna in einem Austausch mit dem AVKZ erstmals den Fachkräftemangel. Eine durch das SECO in Auftrag gegebene Studie, welche 2014 veröffentlicht worden war, belegte den Fachkräftemangel bereits klar. Damals gelangte die Gewerkschaft Syna an den Vorstand des AVKZ mit dem Bestreben, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Kanton Zürich abzuschliessen und die Praxis teilweise unwürdiger Löhne endlich zu unterbinden. Dies lehnte der AVKZ aber ab und verweigert eine vertragliche Abmachung bis jetzt.

Papiertiger ohne Biss?

Immerhin anerkennt der AVKZ jetzt die grundsätzliche Lohn-Problematik innerhalb der Branche und den Zusammenhang zwischen den real bezahlten Löhnen und der Verfügbarkeit des Personals. Mit dem Entscheid, einen Mindestlohn von 13x4500 Franken zu empfehlen, unternimmt der Verband erste Anstrengungen in die richtige Richtung. Der Haken an der Geschichte ist und bleibt wohl, dass es sich hierbei um eine reine Empfehlung handelt, deren Wirksamkeit einer Hausordnung gleichkommt. Nun stehen die Mitglieder des AVKZ in der Pflicht ihr eigenes Regime umzusetzen. Syna hofft im Namen der Pharma- Assistenten/-innen, dass es nicht beim Bekenntnis bleibt.

Vorbild Apodro

Dass man mit angemessenen Löhnen Fachkräfte bei der Stange hält, zeigt das Beispiel der Apodro Apotheken und Drogerien. Bruno Rüegg, Inhaber der Apodro, vereinbarte bereits mit Wirkung ab dem 01. Januar 2021 einen GAV für seine Arbeitnehmenden. Ebenso war er umgehend bereit die Teuerung von 1.2 Prozent per 01. Januar 2022 an seine Mitarbeitenden weiterzureichen. Auch die Umsetzung der neuen Mindestlohnempfehlung des AVKZ sieht Bruno Rüegg als selbstverständlich und wird diese bereits per 01. August 2022 einführen. Bleibt zu hoffen, dass sich die anderen Mitglieder der AVKZ daran ein Beispiel nehmen.

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren